Doppelsteuerabkommen

Hallo,

  1. Ehepar, beide Arbeitnehmer Wohnsitz in D.
    Mann Arbeitet in D.,Frau in NL, Frau bezahlt Lohnst. in Nl Mann in D. Einkommen der F. wird in D. zum Einkommen des M. hizugerechnet Steuernachzahlung??
  2. F. fährt 50KM Entfernung 1Strecke, bekommt von Firma
    ca. 1200€ für 25Km Steuerfrei ersetzt. Deutsches Finanzamt erkennt keine KM an.
  1. Bei Zusammenveranlagung unterliegen die niederländischen Einkünfte dem Progressionsvorbehalt, bei getrennter nicht, da besteht ein Wahlrecht

  2. aha

Hi,

  1. Ehepar, beide Arbeitnehmer Wohnsitz in D.

Mann Arbeitet in D.,Frau in NL, Frau bezahlt Lohnst. in Nl
Mann in D.
Einkommen der F. wird in D. zum Einkommen des M.
hizugerechnet Steuernachzahlung??

nein, sicher nicht.
Der Lohn für die Tätigkeit in den Niederlanden ist steuerfrei mit Progressionsvorbehalt. Es wird also nicht zum Einkommen hinzugerechnet, sondern nur der Steuersatz angewendet, der sich ergibt, wenn man das Gesamteinkommen des Ehepaars betrachtet.

  1. F. fährt 50KM Entfernung 1Strecke, bekommt von Firma

ca. 1200€ für 25Km Steuerfrei ersetzt. Deutsches Finanzamt
erkennt keine KM an.

Die Fahrtkosten mindern nur die Progressionseinkünfte und wenn die Aufwendungen schon vom Arbeitgeber erstattet wurden, wo sind dann noch Werbungskosten? Also richtig behandelt, kein Abzug, da schon vom Arbeitgeber bezahlt.

Schöne Grüße
C.