Doppelt abgebucht,ohne Grund!

Hallo,
meine fitness studio hat jetzt zum wiederholten male doppelt von meinem konto abgebucht.der abgebuchte betrag wurde im nächsten atemzug verrechnet,für die nächste anmeldung,allerdings ohne mich zu fragen.hierbei handelt es sich um 150 euro,die mir jetzt fehlen.

Ich werde das geld natürlich zurückbuchen wollte aber euch mal fragen, weil ich einen brief schreiben möchte,auf welchen paragraphen ich das fitness studio hinweisen kann, dass dies rechtswiedrig ist(bankrecht,bgb etc.)

hoffe ihr könnt mir dirt helfen.danke

Hallo Mecki, leider kann ich dir dabei nicht helfen.
Gruß hexe1971

Hallo,
meine fitness studio hat jetzt zum wiederholten male doppelt
von meinem konto abgebucht…allerdings ohne mich zu fragen.hierbei handelt es
sich um 150 euro,die mir jetzt fehlen.

Hallo,

hoffe Du kannst mit meiner Antwort etwas anfangen. Also: Paragraphen kann ich Dir keine nennen, das vorweg, das ist zu speziell und ich bin kein Anwalt.
Aber: Da bereits doppelt abgebucht wurde und jetzt erneut sehe ich Dich berechtigt, dem Fitnesstudio mit sofortiger Wirkung und per Einschreiben die Abbuchungsgenehmigung zu entziehen, da damit nicht sachgemäß und verantwortungsbewußt umgegangen wird. Natürlich mußt Du im zweiten Schritt auch die Bank informieren und instruieren die Buchung, da nicht rechtmäßig zurückzuholen, Du hast ja den Beleg, daß bereits abgebucht wurde (Kontoauszug).
Laß Dich vom Fitnesstudio nicht drängen, wg. angeblicher Interna und evtl. Voraussetzung beim Vertragsabschluß die Abbuchungsgenehmigung wieder zu erteilen, denn Du kannst ja belegen, daß dieses Studio es nicht so genau nimmt und Du im Vertrauen, auf Ihre korrekte Abbuchung nur diese ursprünglich erteilt hattest. Hoffe ich konnte Dir helfen.

Schönes Wochenende wünscht
Greta

P.S.: Für ein kleines Feedback wäre ich dankbar. Ich habe mir in der letzten Zeit über die unterschiedlichsten Fragen einen Kopf gemacht und nicht ein einziges Mal eine Antwort erhalten.
Das ist irgendwie schofel. Nehme mir ja auch die Zeit.

hallo,ich würde auffordern dies zu unterlassen,da man da keinen einmaligen fehler mehr sieht.
Ansonsten Bankeinzug stoppen und selbst überweisen,oder bar…

Wenn man darauf beharrt weiter abbuchen zu lassen und es wieder passiert,würde ich auch fragen ob man dir die entstanden Schäden auch bezahlt,weil man beispielsweise fest mit dem geld rechnen muss.
Wie kommt man denn z.b zur arbeit,wenn das Geld für sprit wegen der dopelten abbuchung fehlt??

Ich würde mir das auch nicht gefallen lassen.wenn man vereinbart zum z.b. ersten 150€ abzubuchen kann man nicht einfach doppelt so viel abbuchen.

Völlig egal was die erklären,es geht in erster linie darum was vereinbart wurde.

mfg

Hi Mecki,
ich vermute mal, das Studio verstößt gegen seine eigenen Geschäftsbedingungen (AGB, solltest Du haben oder zumindest im Studio kriegen), in denen irgendwo stehen muss, dass der Betrag einmalig im voraus abgebucht wird (und nicht zweimalig).
Letztendlich verstößt es natürlich dadurch auch gegen das BGB (§§ 305 bis 310), weil es etwas tut, was vertraglich nicht vereinbart ist.

Lass die Abbuchung zurückholen und such Dir bald ein neues Studio, den das hier scheint es nicht mehr lange zu machen, wenn es wegen Liquiditätsproblemen widerrechtlich an das geld der Kunden gehen muss.

hallo greta,

auf jeden fall hat mir deine antwort weitergeholfen.sehr sogar.danke für deine mühe.
ich hab mir mittlerweile einige infos geholt und das was du sagst ist auch mit darunter.

vielen danke

lg

nat

vielen lieben dank,

das mit dem paragraphen ist super,vielen dank.und du hast auch recht mit den AGB´s.

lg

nat

Hallo,

für eine doppelte Abbuchung brauchts du kein Gesetz oder Paragraphen zu zitieren. Niemand darf dein Konto belasten, ohne eine Ermächtigung von dir zu haben. Wenn du Mitglied im Fitness-Studio bist, haben sie Anspruch auf eine Monatsrate - nicht mehr.
Also: Entweder das zuviel bezahlte Geld mit den nächsten Monaten verrechnen lassen oder die Lastschrift bei deiner Bank zurück geben.

Tut mir leid, aber für zivilrechtliche Fragen habe ich mich nicht als Experte eingetragen.

Hallo,
leider werde ich aus deiner sehr unklaren, verwirrenden und dazu recht unvollstaendige Frage nicht schlau. Somit kann ich nur erraten was Du vielleicht meinst.

Also, Du bist (vertraglich?) an einem Fitnisscenter gebunden.
Dieses hat einen Dauerauftrag fuer dein Konto.
Die monatl. Kosten betragen €150,00.
Nun muss man wissen was Du unter „Anmeldung“ verstehst.
Wenn Du vertraglich gebunden bist, dann hast Du eine laenger Laufzeit (mind. 1 Jahr), da kann also keine Begruendung fuer „wiederholte Anmeldung“ sein.
Oder ist das eine monatl. Abschlagszahlung (das waere allerdings verdammt teuer!), diese muesste dann im Vertrag geregelt sein.
Oder hast Du nur Monatsvertraege und musst jeden Monat neu dich anmelden?
Dann ist der Dauerauftrag eine sehr schlechte Wahl, da das Center stets „nach Lust und Laune“ abbuchen lassen kann.
Abbuchungsvereinbarungen (Dauerauftraege, etc.) sollte man NUR an sehr vertraute Personen, Firmen geben (z.B. Stadtwerke).
Grundsaetzlich steht im Vertrag ob, wann und wieviel das Center von deinen Konto abbuchen.
Steht dort das es schon im Voraus (wie geschehen)abbuchen darf, dann ist es rechtens und Du hast eben Pech, weil Du solch einen Vertrag unterschrieben hast und somit anerkannt.
Steht dort kein genauer Zeitraum oder ein anderer Zeitraum kannst Du dich darauf berufen.

Hallo:

Nun, zunächst einmal kann man beim Lastschriftverfahren innerhalb von sechs Wochen die Lastschrift zurückbuchen lassen.

Darüberhinaus würde ich keine Lastschrift gestatten, sondern den Betrag mittels Überweisung zahlen.

Mehr kann ich dazu im Moment nicht sagen, da ich die vertraglichen Besingungen nicht kenne (Zahlungstermine, Kündigungsfristen u.d.g.).

Ich hoffe, das war hilfreich…

Boone