Hallo!
Wenn jemand die Wohnung komplett absetz kann (doppelte Haushaltsführung) und auch berechtigt wäre, ein sich in dieser Wohnung befindliches Arbeitszimmer abzusetzen (Mittelpunkt aller beruflicher Tätigkeiten), wäre dieses Zimmer dadurch ja „doppelt abgesetzt“. Wie würde das Finanzamt hier verfahren?
Pickt sich das Finanzamt die für den Steuerpflichtigen günstigere Variante heraus?
Grüße,
skiwoman