Doppelt absetzen?

Hallo!

Wenn jemand die Wohnung komplett absetz kann (doppelte Haushaltsführung) und auch berechtigt wäre, ein sich in dieser Wohnung befindliches Arbeitszimmer abzusetzen (Mittelpunkt aller beruflicher Tätigkeiten), wäre dieses Zimmer dadurch ja „doppelt abgesetzt“. Wie würde das Finanzamt hier verfahren?

Pickt sich das Finanzamt die für den Steuerpflichtigen günstigere Variante heraus?

Grüße,

skiwoman

Hallo,

dann kann für das Arbeitszimmer natürlich nichts mehr abgesetzt werden, weil die Kosten ja schon komplett in der doppelten Haushaltsführung enthalten sind.

Gruß
Lawrence