Hallo!
Fremdes Eigentum wegzuwerfen ist nicht pragmatisch, weil sogar
strafbar - der Tip ist also schlecht. (Es gibt zwar eine
Ausnahmebestimmung für unverlangt zugesandte Ware, die aber
gerade im konkreten Fall nicht greift.)
gut, dann sag mir, wie lange ich zB eine offensichtlich fehlgeleitete 200-Euro billig-Schrank (1 x 2 Meter, dick eingepackt) aufbewahren muss. Oder was ich damit anstellen soll, wenn sich das Unternehmen nicht mehr meldet?
Ich werde mich hüten eine Spedition zu beauftragen, in den Keller oder den Hausflur werde ich es mit Sicherheit auch nicht stellen und im Hof stehen lassen käme der Verschrottung gleich.
Und bedenke: ich verschrotte nicht einfach so, ich verschrotte nach Setzen einer angemessenen Frist (so mein ursprüngliches Posting), die sicher von der Größe und dem Wert des Gegenstandes abhängt.
Gruss, Niels