Doppelt gelieferte Ware

Huhu :smile:

Ein Arbeitskollege von mir hat sich vor kurzem ein Fernseher für knapp 140 € bestellt. Nun ist wohl letzte Woche irgendwann das auch angekommen, allerdings doppelt und in 2 getrennten Paketen. Jedes Paket hat wohl eine Rechnung beinhaltet auf denen die Auftragsnummer die selbe war. Er hat sich das TV-Gerät per Vorkasse schicken lassen, demnach ist die Ware ja anscheind bezahlt worden, ansonsten hätten die das ja wohl nicht geschickt. Wenn er ehrlich genug ist würde er das doppelte Gerät zurückschicken. Was ist aber wenn nicht? Wie sieht denn da die Rechtslage aus ? MUSS er das Gerät zurückschicken oder kann er das behalten. Immerhin haben die ja was geschickt, was er ja nicht bestellt hat. Ich kann ja auch nicht einfach was falsch verschicktes von irgend nem wildfremden Mann zurückfordern, oder doch? Oder gibt es da eine „Einhaltungsfrist“…so nach dem Motto: Wenn die sich nicht bis xxx gemeldet haben ist das meins ?

Gruß von der vielleicht neidischen Vanessa.

Mir passiert sowas nie :smile:

Hi,

kuck mal hier:
http://www.werberecht.net/lexikon.php4?wort=u&modus=…
http://193.22.36.128/hier-ab-vier/rat_und_tat/3002.html
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2001/faelle/annah…

Alles gefunden mit: http://www.google.de/search?hl=de&ie=UTF-8&oe=UTF-8&…

Gruß,
Christian

Hallo,

„Die Zusendung unbestellter Ware wird von den Wettbewerbsjuristen unter der Kategorie „belästigende Werbemethoden“ gehandelt“

Demnach ist das wohl keine unbestellte Ware. Ich habe schon bei Google selbst mal gesucht, aber so richtig präzise Antworten finde ich da irgendwie nicht.

Hallo Christian,

sorry, ich häng mich mal auf den Thread so rein …

kuck mal hier:
http://www.werberecht.net/lexikon.php4?wort=u&modus=…
http://193.22.36.128/hier-ab-vier/rat_und_tat/3002.html
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2001/faelle/annah…

Alles gefunden mit:
http://www.google.de/search?hl=de&ie=UTF-8&oe=UTF-8&…

Diese Links helfen mir aber nicht so richtig weiter …
Konkreter Fall: ein Katalogversandhaus sendet mir den bestellten Artikel zu - aber statt einem Exemplar drei Stück - was jetzt? Auf der Rechnung ist der Artikel auch nur einmal aufgeführt. Zurückschicken muß ich die zwei zusätzlichen wohl nicht …

Gruß
Ijon_Tichy

Hallo,

Demnach ist das wohl keine unbestellte Ware. Ich habe schon
bei Google selbst mal gesucht, aber so richtig präzise
Antworten finde ich da irgendwie nicht.

du hast recht, es ist keine „unaufgefordert zugesandte Ware“. Es ist für dich klar erkenntlich, dass hier im Versand ein Fehler unterlaufen ist. Ich denke, du hast hier die Verpflichtung, das Warenhaus auf den Fehler aufmerksam zu machen. Je nach Warenwert werden sie unterschiedlich reagieren (ich durfte mal Ware im Wert von 30 Euro behalten, alles andere wäre für das Versandhaus noch teurer gewesen). Von dir aus zurückschicken brauchst du das nicht.

Gruss, Niels

Von dir

aus zurückschicken brauchst du das nicht.

Gut, was ist aber wenn die sich beispielsweise nach 3-6 Monaten immer noch nicht bei ihm gemeldet haben ?

Hi Vanessa,

auch wenn das keine Antwort auf Deine Frage ist: „RECHT“ ist eigentlich das was uns unser gesunder Menschenverstand sagt. Und der flüstert Dir, mir und warscheinlich auch Deinem Kollegen dass es überhaupt kein Problem wäre, den Versender anzurufen und auf seinen Fehler aufmerksam zu machen.

Tut der Empfänger das nicht dann ist das Unrecht. Punktum. Egal was in den Rechtsbüchern steht. Es ist ein klarer Fehler des Versandhauses passiert und ich verstehe nicht warum es nicht sonnenklar ist dass man zum Telefon greift und auf diesen Fehler aufmerksam macht.

Sorry, aber das musste sein. Ich habe hier nämlich auch grade so einen Fall bei dem mir ein Fehler passiert ist. Der Kunde ärgert sich nun maßlos darüber dass ich es bemerkt habe und nach ein paar Monaten daherkomme um mein Geld einzufordern. Hätte er sich von selbst gemeldet hätte ich mich gefreut und ihm ein Geschenk gemacht. So herrscht auf beiden Seiten Mißstimmung und Ärger :open_mouth:

Byebye und nix für ungut.
Rolf

Hallo!

Tut der Empfänger das nicht dann ist das Unrecht. Punktum.
Egal was in den Rechtsbüchern steht.

Rechtlich gesehen ist das falsch, auch wenn ich auch das Versandhaus verständigen würde - man muss sich ja nicht immer gleich auf seinen Rechtsstandpunkt stellen.

Der Kunde
ärgert sich nun maßlos darüber dass ich es bemerkt habe und
nach ein paar Monaten daherkomme um mein Geld einzufordern.

Da ärgert er sich aber zurecht, denn es gibt in so einem Fall auch keine Rechtsgrundlage das Geld einzufordern. Wenn du etwas ohne Vertrag schickst, dann fehlt die Rechtsgrundlage für einen Kaufpreisanspruch.

Gruß
Tom

Hi Tom,

in meinem Fall ging es um etwas Anderes was ich übersehen hatte. Die Frage ist doch, ob ich mich hinter Paragrafen stelle und auf eben diesem Rechtsstandpunkt beharre oder ob ich meinen gesunden Menschenverstand einschalte und ein Mindestmaß an Moral walten lasse.

„Was Du nicht willst das man Dir tut…“ ist ein Spruch der in der heutigen Zeit recht aktuell zu sein scheint.

Etwas Anderes wäre es wenn der Betroffene jeden zweiten Tag ein Paket vom Versender doppelt erhalten würde. Wenn die ihren Laden nicht im Griff haben kann man es niemandem zumuten ständig Pakete zurückzuschicken oder anzurufen. Genauso verhält es sich mit den unverlangten Werbesendungen. Bei einem offensichtlichen Fehler der Versandfirma dürfte sich m.E. die Frage überhaupt nicht stellen.

bye
Rolf

Hallo!

Du hast schon recht, ich würde mich ja in dem Fall auch nicht auf einen Justamentstandpunkt stellen, sondern das Versandhaus verständigen.

Aber den Kaufpreis kann man nicht einfordern, solange man keinen Kaufvertrag hat. Das sollte ein Unternehmer wissen und seine Tätigkeit danach ausrichten. Fehler passieren und gehen halt dann auch zu Lasten dessen, der sie macht - das ist auch ganz normal.

Gruß
Tom

Hallo,

„Die Zusendung unbestellter Ware wird von den
Wettbewerbsjuristen unter der Kategorie „belästigende
Werbemethoden“ gehandelt“

Du sagst es ja selber: Nach dem Wettbewerbsrecht. Hier war die Frage aber nicht, ob hier jemand unlauteren Wettbewerb betrieben hat, sondern was mit dem Zeug anzufangen ist --> BGB

Gruß,
Christian

Hallo,

Diese Links helfen mir aber nicht so richtig weiter …
Konkreter Fall: ein Katalogversandhaus sendet mir den
bestellten Artikel zu - aber statt einem Exemplar drei Stück -
was jetzt? Auf der Rechnung ist der Artikel auch nur einmal
aufgeführt. Zurückschicken muß ich die zwei zusätzlichen wohl
nicht …

nein, aber aufbewahren wäre gut. Es kommt zwar kein Vertrag zustande, aber es besteht ein Herausgabeanspruch gem. § 812 BGB. Wenn man das Zeug nicht mehr hat, wenn der trottelige Versender hinter die Sache kommt, hat der einen Schadenersatzanspruch.

Das ist jedenfalls mein Stand der Dinge und so stands halt auch in den Links, bloß ausführlicher :wink:

Gruß,
Christian

Hallo,

Fehler passieren und gehen
halt dann auch zu Lasten dessen, der sie macht - das ist auch
ganz normal.

du kannst aber im Falle eines offensichtlichen Fehlers nicht einfach den Schaden dadurch vergrößern, dass du den Artikel zB wegschmeißt oder gar verkaufst. Letzteres wäre mit Sicherheit unzulässige Bereicherung oder Diebstahl. Es ist in diesem Fall durchaus zumutbar, das Versandhaus auf den Fehler aufmerksam zu machen indem man dort anruft. Die weiteren Kosten gehen dann zu Lasten des Versandhauses.
Nicht zumutbar ist natürlich das jahrelange Aufbewahren des Gegenstands.

Gruss, Niels

Hallo,

Gut, was ist aber wenn die sich beispielsweise nach 3-6
Monaten immer noch nicht bei ihm gemeldet haben ?

je nach Gegenstand würde ich dann evtl. einen Brief schreiben mit einer Fristsetzung zur Abholung da er sonst verschrottet würde. Ist wie gesagt vom konkreten Fall abhängig.

Gruss, Niels

Hallo!

du kannst aber im Falle eines offensichtlichen Fehlers nicht
einfach den Schaden dadurch vergrößern, dass du den Artikel zB
wegschmeißt oder gar verkaufst.

Davon war ja nie die Rede, das darf man in diesem Fall nicht.

Letzteres wäre mit Sicherheit
unzulässige Bereicherung oder Diebstahl. Es ist in diesem Fall
durchaus zumutbar, das Versandhaus auf den Fehler aufmerksam
zu machen indem man dort anruft.

Zumutbar ja, verpflichtend nein.

Gruß
Tom

Hallo!

je nach Gegenstand würde ich dann evtl. einen Brief schreiben
mit einer Fristsetzung zur Abholung da er sonst verschrottet
würde.

Das würde ich wiederum mit fremdem Eigentum nicht machen.

Gruß
Tom

Schwund und Mäusefraß

Hallo,

Gut, was ist aber wenn die sich beispielsweise nach 3-6
Monaten immer noch nicht bei ihm gemeldet haben ?

Wenn man *über ein Jahr* wartet, kann man wohl davon ausgehen, dass irgendwann
mal in dem Laden Inventur und Jahresabschluss war. Und wenn sie sich *danach*
nicht gemeldet haben, haben sie das irrtümlich versandte Teil mittlerweile unter
„Schwund und Mäusefraß“ ausgebucht und werden nicht mehr nach dessen Verbleib
forschen. Und dann kann man’s genauso gut behalten.

Das ist die fies-pragmatische Vorgehensweise, die ich hier der Vollständigkeit
halber erwähnen möchte.

LG
Edith

Hallo!

Das würde ich wiederum mit fremdem Eigentum nicht machen.

ja, würdest du ihn lieber für Jahre aufbewahren? Ausgehend davon, dass es ein Fernseher in großem Karton ist. Dafür habe ich keinen Platz in der Wohnung.
Oder soll ich ihn benutzen? Dann ist das widerrechtliche Aneignung.
Also halte ich den Brief mit Hinweis auf die fehlende Einlagerungsmöglichkeit durchaus für angebracht. Und wenn das Teil nach sagen wir mal sechs Wochen nicht abgeholt wurde, kommt es auf den Sperrmüll (oder lieber in den „Sperrmüll“?).

Gruss, Niels

Hallo!

Rolf war der einzige, der hier eine brauchbare pragmatische Lösung vorgeschlagen hat.

Fremdes Eigentum wegzuwerfen ist nicht pragmatisch, weil sogar strafbar - der Tip ist also schlecht. (Es gibt zwar eine Ausnahmebestimmung für unverlangt zugesandte Ware, die aber gerade im konkreten Fall nicht greift.)

Gruß
Tom

Hallo,

ehrlich gesagt verstehe ich nicht so ganz warum hier fast jeder davon aus geht, dass mein Arbeitkollege das Gerät nicht zurück schickt. Erwähnt hatte ich davon nichts!!
Ehrlich gesagt ist es mir auch egal. Mich geht es ja nichts an. Mir wurde es ja nicht zugeschickt. Ich gehe mal davon aus, dass er der Firma bescheid sagt. Keine Ahnung.
Die Frage wurde nur aus reiner Neugier gestellt. „Was wäre wenn…?“

Vanessa