Doppelt krankenversichert - geht das? Scheinbar ja

Hallo !

Folgende hypothetische Situation:

Frau M., 34 Jahre alt, war seit Ende 2006 in einer privaten Krankenversicherung, weil sie sich selbständig gemacht hatte. Seit Ende 2009 ging es mehr und mehr bergab, sodass sie seit diesem Zeitpunkt ihre Beiträge nicht mehr zahlen konnte. Mittlerweile bekommt sie seit drei Monaten ALG 2, und ist laut Bescheid wieder bei ihrer letzten gesetzlichen Versicherung versichert. Von dort hat sie auch nach längerer Wartezeit letzte Woche eine neue Versichertenkarte erhalten.

Vor 1 Monat musste sie für 4 Tage ins Krankenhaus, und da die Versicherungssituation zu dem Zeitpunkt noch unklar war (noch kein Kärtchen erhalten) haben die sich dort kurzerhand die letzte, die private Versicherung zur Abrechnung genommen. Frau M. hatte auch ein Einzelzimmer incl. Chefarztbehandlung.

Als letzte Woche Frau M. ihre GKV-Karte bekam, wurde sie recht blass und rechnete mit einer saftigen Nachzahlung, die nun fällig würde. Die GKV bezahlt ja nicht die privaten Zusatzleistungen, die in Anspruch genommen wurden.

Heute erhielt Frau M. ein Schreiben ihrer privaten KV (wo seid 2 Jahren die Beiträge nicht bezahlt sind), aus dem hervorgeht, dass man sämtliche Kosten von ca. 2300 Euro bereits an das Krankenhaus überwiesen habe.

Kann Frau M. sich nun bei jedem Arztbesuch aussuchen, ob sie sich gesetzlich oder privat behandeln lässt, oder wer hat hier einen Fehler gemacht?

Viele Grüße.

Achso, vergessen:

Auf der Abrechnung steht "stat. Behandlung ges. " , Anzahl 4 und „Fallpauschale“, Anzahl 3 - in jeder Zeile steht derselbe Gesamtbetrag der Rechnung 2237,68

Was bedeutet das genau? Frau M. war noch nicht oft im Krankenhaus, nur einmal zu einer OP, da bekam sie danach noch gesonderte Rechnungen vom Anästhesisten und vom Chefarzt der Chirurgie.

Ist das nur bei OPs der Fall, oder bekommt Frau M. jetzt auch noch die Rechnungen diverser Chefärzte der Abteilungen?

Sie wurde übrigens in der Notfallambulanz direkt stationär aufgenommen, war 2 Tage auf der Stroke Unit (Überwachungsstation) und danach wurden noch ziemlich viele Tests und Untersuchungen durchgeführt, unter anderem 3x MRT, CT, Bluttests, EMG, usw. Es wurde halt das volle Programm gemacht, um einen Verdacht auf Schlaganfall auszuschließen. Ist das nun ein Pauschalpreis, oder wird da noch einiges nachkommen?

Viele Grüße

Hallo, um die Frage zu beantworten:

Ja, man kann doppelt versichert sein. Wenn man nicht gekündigt hat oder gekündigt wurde.

Seit 2009 kann man nicht mehr von der PKV gekündigt werden, wenn man die Beiträge nicht zahlt. Allerdings addieren sich die Beitragsforderungen der PKV weiter auf. Auch hätte man Sie in den Basistarif umstelle können, der den Chefarzt und das Einzelzimmer nicht zahlt. Haben Sie keine entspechenden Schreiben der PKV ? Sie bleiben in der PKV, bis eine gesetzliche Pflichtversicherung eintritt.

Wieso sind Sie überhaupt in die GKV gekommen ? Bereits seit mehreren Jahren wird man als ALG II-Bezieher nicht mehr gesetzlich versichert, wenn man vorher privat versichert war.

Hallo, zu Teil 2 der Frage:

das ist die Fallpauschale, die für GKV und PKV gleich ist. Da können und werden noch Rechnungen vom Chefarzt und seinen Kollegen kommen, die die PKV vielleicht nicht zahlt.

Haben Sie denn einen Vertrag über die Zusatzleistungen mit dem Krankenhaus abgeschlossen, d.h. unterschrieben ?

Sonst brauchen Sie nicht zahlen.

Gruss

Barmer

Hallo,

bis zum 31.12.2008 waren alle Alg II-Bezieher in der GKV versichert. Zum 01.01.2009 gab es eine Gesetzesänderung, dass zukünftig Alg II-Bezieher in ihrer bisherigen Versicherung bleiben.

Das Jobcenter hätte keine Anmeldung in der GKV vornehmen dürfen.

Ich würde beim Jobcenter persönlich klären, was dort für Infos gespeichert sind: Welche Krankenversicherung? Beitragshöhe? Alle bezahlt? Aussagen am besten scriftlich geben lassen.

Bei der GKV und PKV auch den aktuellen Stand klären.

Haben alle Beteiligten die aktuellen Adressen und Telefonnummern gespeichert?

Ggf. kommen in der nächsten Zeit noch die Privatrechnungen vom Chefarzt, Anästhesisten, Laborarzt und Radiologen. Wurde im Krankenhaus eine Erklärung für wahlärztliche Behandlung unterschrieben?

Gruß

RHW

Das Jobcenter hätte keine Anmeldung in der GKV vornehmen
dürfen.

Habe ich mir fast schon gedacht…

Ich würde beim Jobcenter persönlich klären, was dort für Infos
gespeichert sind: Welche Krankenversicherung? Beitragshöhe?
Alle bezahlt? Aussagen am besten scriftlich geben lassen.

Und was kann der Betroffenen im schlimmsten Fall passieren?

Bei der GKV und PKV auch den aktuellen Stand klären.

Haben alle Beteiligten die aktuellen Adressen und
Telefonnummern gespeichert?

Ja, die haben alle die aktuelle Anschrift.

Ggf. kommen in der nächsten Zeit noch die Privatrechnungen vom
Chefarzt, Anästhesisten, Laborarzt und Radiologen. Wurde im
Krankenhaus eine Erklärung für wahlärztliche Behandlung
unterschrieben?

Unterschrieben wurde in den vier Tagen noch nicht mal die normale Anmeldung, da die Organisation bei denen hoffnungslos chaotisch war. Allerdings wurde die Person in einem Einzelzimmer untergebracht, nachdem sie von der Überwachungsstation entlassen wurde.

Hallo,

das Jobcenter wird (oder hat schon) die Beiträge von der Krankenkasse zurückgebucht.

Welches Verfahren bei dem Jobcenter für PKV-Versicherte praktiziert wird, weiß ich leider nicht genau.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

-> Punkt 12.1

Falls der PKV-Beitrag höher als der Zuschuss ist, wird sich die PKV wegen der Differenz noch melden bzw. diese anmahnen.

TZum Thenma Basistarif sollte man sich schnell, aber auch sehr genau informieren:

http://www.gesetze-im-internet.de/vag/__12.html

http://www.pkv.de/positionen/basistarif/

http://www.zeit.de/online/2009/11/finanztest-basistarif

Wenn im Krankenhaus für die besinderen Leistungen keine rechtsgültige Vereinbarung getroffen wurde, ist es m.E. zumindest fragwürdig auf welcher Grundlage eine Zahlungsverpflichtiung bestehen würde (ich bin aber kein Jurist).

Gruß

RHW