Versteh ich ehrlich gesagt nicht:
Wonach soll ich fragen? (Einen ausgefüllten Antrag hatte mir der Versicherungsvermittler ja letztendlich zugesandt.)
Und falls die mir tatsächlich noch ein Angebot zusenden sollten, was würde mir das bringen?
Schönen Gruß,
St.!
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Versteh ich ehrlich gesagt nicht:
Wonach soll ich fragen? (Einen ausgefüllten Antrag hatte mir
der Versicherungsvermittler ja letztendlich zugesandt.)
Und falls die mir tatsächlich noch ein Angebot zusenden
sollten, was würde mir das bringen?
Das Du eine Ahnung hast, was Du dann bezahlen müßtest. Ich find es heftig dem Kunden einen Antrag zu schicken, ohne ihm zu sagen, was er dann zu zahlen hat!
Einspruch, Euer Ehren
:
Laut Ihrem Link beginnt §13/4 wortwörtlich mit "Hat eine
Vereinbarung im Versicherungsvertrag zur Folge, dass
…
Okay, da war ich etwas zu voreilig und zu überheblich!
Aufgrund des Alters erfolge die Umstellung, da Sie aus der
Beihilfe rausfallen. Bei der Debeka gibt es da keine
Diskussion, das wäre ein Grund für eine 13.4’er Kümndigung.
Gut zu wissen! Dann kann ich auch argumentieren, dass andere
Unternehmen viel entgegenkommender sind, als meine alte
Versicherung und sich keinesfalls querstellen würden.
Wenn es Deine Versicherung interessiert, ja.
Schreib Ihnen doch, das Du nun einen 100% Versicherungsschutz benötigst, weil bei Dir eine Niereninsuffiziens festgestellt wurde und Du nun zur Dialyse mußt, evtl. hilf das (sorry, ist makaber)
Auf allen Anträgen die ich kenne, steht der Monatsbeitrag immer drauf - bei Euch auch!!! 
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Schreib Ihnen doch, das Du nun einen 100% Versicherungsschutz
benötigst, weil bei Dir eine Niereninsuffiziens festgestellt
wurde und Du nun zur Dialyse mußt, evtl. hilf das (sorry, ist
makaber)
Toller schwarzer Humor - aber davon möchte ich DRINGENDST abraten!!
Frank Wilke
Auf Umstellungsanträgen nicht unbedingt, außerdem sagt der Fragende ja expliziet, dass er keine Angebot und m.E. somit auch keinen Beiträg/Prämie/Preis hat.
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Versteh ich ehrlich gesagt nicht:
Wonach soll ich fragen? (Einen ausgefüllten Antrag hatte mir
der Versicherungsvermittler ja letztendlich zugesandt.)
Und falls die mir tatsächlich noch ein Angebot zusenden
sollten, was würde mir das bringen?
Das Du eine Ahnung hast, was Du dann bezahlen müßtest. Ich
find es heftig dem Kunden einen Antrag zu schicken, ohne ihm
zu sagen, was er dann zu zahlen hat!
Auf allen Anträgen die ich kenne, steht der Monatsbeitrag
immer drauf - bei Euch auch!!! 
Auf Umstellungsanträgen nicht unbedingt, außerdem sagt der
Fragende ja expliziet, dass er keine Angebot und m.E. somit
auch keinen Beiträg/Prämie/Preis hat.
Wie bereits unter Re^4 geschrieben, hat der Versicherungsvermittler der alten Gesellschaft mir meinen persönlichen Tarif (d.h. Altersrückstellungen, etc. wurden eingerechnet) genannt. Den Betrag von knapp 110 Euro zzgl. Pflegeversicherung hat er mir auch in einem ausgefüllten Antrag zugesandt. (Und auch im Feld „Bestätigung des Vermittlers“ unterschrieben.) Ein anderes Forumsmitglied hat mir jedoch per Email mitgeteilt: „Ein zugesandter Antrag ist defintiv KEIN Angebot!“
Wenn ein vorausgefüllter Antrag kein Angebot ist, wie sieht ein Angebot denn dann aus?
Wie bereits unter Re^4 geschrieben, hat der
Versicherungsvermittler der alten Gesellschaft mir meinen
persönlichen Tarif (d.h. Altersrückstellungen, etc.
wurden eingerechnet) genannt.
Okay, ich habs nun auch verstanden 
Wenn Sie allerdings bislang nur im „Kindertarif“ waren, haben Sie noch keine Alterungsrückstellungen angesammelt.
Den Betrag von knapp 110 Euro
zzgl. Pflegeversicherung hat er mir auch in einem ausgefüllten
Antrag zugesandt. (Und auch im Feld „Bestätigung des
Vermittlers“ unterschrieben.) Ein anderes Forumsmitglied hat
mir jedoch per Email mitgeteilt: „Ein zugesandter Antrag
ist defintiv KEIN Angebot!“
Wenn ein vorausgefüllter Antrag kein Angebot ist, wie sieht
ein Angebot denn dann aus?
Vom Beitrag her mutmaßlich identisch!
Hmm… vielleicht falsch ausgedrückt: Es fällt doch die
Nein, Mißverständnis ! Der Beihilfeanspruch hat juristisch mit der PKV nichts zu tun. Oder anders ausgedrückt: Ich kann mich auch dann zu 20 %, 30 % oder 70 % versichern, wenn ich keinen Beihilfeanspruch habe.
hier doch nicht mehr versichern!?
Doch natürlich. Die Beihilfe erlaubt dem Berechtigten nur seinen Versicherungsschutz herunterzufahren, da er, im Gegensatz zum Angestellten im öD, keinen AG-Zuschuß zur KV-Prämie erhält.
alte Gesellschaft ein Angebot für eine Vollversicherung
Auch mit 20 % Erstattung ist es eine Vollversicherung. Die Versicherung muß sich um den Beihilfeanspruch überhaupt nicht kümmern (allerdings zeichnet sich der Berater aus, wenn er sich auskennt, das tut nämlich kaum jemand).
Mannomann Dennis, das ist heute nicht Dein Tag oder?
Das Angebot wird vermutlich den selben Preis beinhalten. Aber es geht um die „FORM“!
Ein ausgefüllter Antrag ist erstmal gar nix. Durch die Unterschrift des Antragsstellers wird dieser zu einer einseitigen Willenserklärung, auch das hat mit Angebot nix zu tun.
Wem erzähl ich das eigentlich, das weißt du doch!
Ich war übrigens das andere Forenmitglied 
Frank Wilke
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Hallo,
wie kann man eigentlich aus so einer einfachen Frage so einen langen Tread machen?
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Der 20% Versicherer handelt korrekt.
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Man kann doppelt versichert sein, bekommt aber durch Teilung maximal nur 100% der Kosten!
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Ordentliche Kündigung des 20% Versicherers oder Umwandlung in 100% Tarif und Widerspruch des neunen Vertrages!
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Oder akzeptieren!
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Ein außerordentliches Kündigungsrecht hat gem § 9/10 der 20% Versicherer wegen Abschluss eines Vertrages ohne Zustimmung. Muss er aber nicht machen!
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Bei beihilfeentfall endet kein Vertrag wegen der Verpflichtung zum 100% Schutz ohne Risikoprüfung und Wartezeiten innerhalb der Frist!
Thorulf Müller