Lieber Herr Wilke,
hier muss ich mich möglicherweise korrigieren:
(Ein _explizites_ schriftliches Angebot wurde mir seitens der
LKH ja nicht gemacht…)
Schade - hier wäre ein Anruf durchaus angebracht!
Ich hatte damals bei meiner alten Versicherung zwecks Bitte um ein neues Angebot angerufen. Man versprach, mir umgehend Angebotsunterlagen zuzusenden. Als nach einiger Zeit immer noch nichts kam, rief ich noch mal an und erfuhr, dass die Unterlagen an „unseren“ Versicherungsbetreuer (weder meine Mutter noch ich kannten ihn) gegangen waren.
Nach einem Anruf sandte er mir dann ein Formular „Antrag auf Krankenversicherung“ (Kästchen „Änderung“ angekreuzt). Dort hat er u.a. die Beträge für KV und PV eingetragen und auch im Feld „Bestätigung des Vermittlers“ (Antragsteller hat Durchschrift erhalten, keine Nebenabreden, etc.) unterschrieben.
Dieses Formular habe ich noch. Stellt das vielleicht ein Angebot der Versicherung dar, was sie in ihrem ersten Beitrag ansprachen?
Ich verstehe allerdings nicht, warum dieses Angebot den bestehenden Vertrag aufheben soll, falls ich das Angebot ablehne. (Rechtsgrundlage?)
[Blödes Beispiel: Wenn ich einen Auto-Mietvertrag unterschrieben habe und der Vermieter fragt mich dann „Wollen Sie noch 'nen Wackel-Elvis dazu?“
dann macht meine Ablehnung den Mietvertrag doch nicht ungültig. Oder?]
Erst einmal: Die LKH hat nicht abgezockt, sondern den Preis
für einen Tarif genommen, der so in den Beitragstabellen
abzulesen war. Sicherlich gibt es niemanden, der im gleichen
Einstiegsalter im gleichen Jahr mit der gleichen
Gesundheitsvorgeschichte weniger bezahlt hat als Sie!
Oké, der Begriff „abgezockt“ war zu hart:
Aber wenn ich die knapp 70 Euro (ohne PV und KHT) für 20% auf 100% linear hochrechne komme ich auf 350 Euro Beitrag für einen - gesunden - Studenten.
Selbst wenn ich jetzt (in höherem Alter) ohne Studentenrabatt _neu_ eintreten würde, käme mich das deutlich billiger. Außerdem will die alte Versicherung knapp 110 EUR für eine Vollversicherung (wiederum ohne PV) im Studententarif.
Bei meiner neuen Versicherung zahle ich im studentischen Tarif (ebenfalls ohne
PV und KHT) knapp 60 Euro (bei jährlicher Zahlung gibt’s sogar 4% Rabatt).
[Allerdings mit 180 Euro Selbstbehalt. Im Worst-Case-Szenario kämen also effektiv 15 Euro monatlich hinzu.]
… haben für die 20%-ige Versicherung mehr Beiträge verlangt,
als ich jetzt bei der Neuen für eine Vollversicherung zahle!
Hier gehen bei mir ALLE Alarmglocken an. Wenn eine Private
Vollversicherung günstiger ist als ein 20%-Beihilfetarif,
scheinen hier
1.) MASSIVE Unterschiede im Selbstbehalt zu sein oder
2.) MASSIVE LEistungslücken im neuen Tarif.
Wenn Sie möchten, senden Sie mir Tarifbezeichnungen und
-gesellschaften des alten und neuen Tarifs, damit wir hier
Klarheit schaffen! Dies ist lediglich als Service zu sein und
stellt kein Angebot für eine neue Versicherung dar. Sie
erhalten nur einen Vergleich der beiden Tarife.
Die Tarifbedingungen habe ich mir genau angesehen. Die neue Versicherung scheint alles Notwendige abzudecken (Zahnarzt 100%, Zahnersatz 75%, Sehhilfe 300€ alle drei Jahre, in begründeten Ausnahmefällen über 3,5-fachen Regelsatz hinaus). Plus sogar noch eine Menge Schnickschnack, den ich wohl nie brauchen werde (Chefarztbehandlung, Kuren, umfangreiche Psychotheraphie, 75% Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Transporte, usw.)
Also schon fast Luxus.
Der Studententarif scheint von der Gesellschaft MASSIV subvebtioniert zu sein.
[Selbst eine Doppelzahlung für 3 Monate käme mich billiger als
bei der alten Gesellschaft noch bis Ende 2007 zu bleiben.
Darum bin ich das Risiko einer „Kulanzkündigung“ bewusst
eingegangen.]
Das war allerdings wirklich etwas leichtsinnig.
Nein, warum? Die Differenz zwischen alter und neuer KV beträgt ~50 Euro. Selbst bei einer Mindestlaufzeit bis Ende 2007 wäre die Mehrbelastung ca. 750 Euro gewesen. Das ist deutlich mehr als - schlimmstenfalls - 3 Monatsraten Doppelzahlung. Ich musste das also so machen, da ich leider auf jeden Euro schauen muss.
Was mich besonders enttäuscht:
Wir haben uns immer äußerst kostenbewusst verhalten. (Nicht wegen jedem Wehwechen zum Arzt, Rechnungen überprüft und auch beanstandet, wenn mal wieder ein zweiminütiges Gespräch als Beratung mit 2,3-fachem Gebührensatz berechnet wurde, immer nur die allerbilligsten Brillengestelle gewählt, usw.)
Wahrscheinlich werde ich jetzt genau dafür „bestraft“: Eine zuverlässige Quelle verriet mir nämlich, dass Versicherungsgesellschaften oft ihre Berater explizit auffordern, den Kunden „zur Rücknahme der Kündigung“ oder eben „nicht zur Rücknahme“ zu bewegen.
Hätte ich also massig (unnötige) Kosten verursacht, wäre meiner Kündigung wohl stattgegeben worden. Irgendwie enttäuschend.
Ihnen nochmal vielen Dank für Ihre ganze Mühe,
St.
PS: Bei Interesse sende ich ihnen natürlich gerne die Tarifbedingungen meiner neuen Versicherung per E-Mail zu. (Die Nennung der alten Versicherung war übrigens ein Versehen.)