Doppelt krankenversichert! Kündigungsmöglichkeit?

Hallo allerseits,

bisher war ich als Student über die Beihhilfe der Eltern zu 80% und bei einer privaten Krankenversicherung zu 20% versichert. Aufgrund der Vollendung meines 27. Lebensjahres bin ich im Oktober aus der Beihilfe ausgeschieden.

Darum habe ich mich nun selbst privat bei einer anderen Versicherungsgesellschaft krankenversichert.

Da ich die Annahmeerklärung aber erst kurz vor Monatsende erhielt, konnte ich auch erst Ende September bei meiner bisherigen Versicherung kündigen. Diese weigert sich nun, den Vertrag kurzfristig zum 1.10. aufzulösen sondern besteht auf Kündigungsfrist zum Jahresende.

Nun meine Frage:
Muss ich die Beiträge bei der alten PKV (dort bin ich mit 20% versichert) tatsächlich weiterzahlen, obwohl ich doch woanders voll versichert bin?

Ist es überhaupt zulässig, mit mehr als 100% (120%) krankenversichert zu sein?
Denn im Krankheitsfalle dürfte ich doch auch nicht mehr als 100% Erstattung verlangen!?!

Weiss vielleicht hier jemand Rat? Am Besten mit Angabe der Gesetzesgrundlage (Paragraph? Verordnung?), damit ich gegenüber der alten PKV wasserdicht argumentieren kann.

Schönen Gruß und besten Dank im Voraus,
St.

Vertrag kurzfristig zum 1.10. aufzulösen sondern besteht auf
Kündigungsfrist zum Jahresende.

Und ist im Recht.

Muss ich die Beiträge bei der alten PKV (dort bin ich mit 20%
versichert) tatsächlich weiterzahlen, obwohl ich doch woanders
voll versichert bin?

Na klar, Du kannst doch nicht bei laufendem Vertrag einen neuen machen und erwarten, dass das bisherige Unternehmen Dich taggenau entläßt.

Ist es überhaupt zulässig, mit mehr als 100% (120%)
krankenversichert zu sein?

Warum machst Du so einen Blödsinn ? Deine Versicherungsgesellschaft hat doch diese Situation nicht herbeigeführt, sondern Du.

Weiss vielleicht hier jemand Rat?

Beginnverlegung bei der neuen Gesellschaft.

gegenüber der alten PKV wasserdicht argumentieren kann.

Da gibt es nichts zu argumentieren. Diese Suppe hast Du eingebrockt, also mußt Du sie auch auslöffeln.

Hallo allerseits,

bisher war ich als Student über die Beihhilfe der Eltern zu
80% und bei einer privaten Krankenversicherung zu 20%
versichert. Aufgrund der Vollendung meines 27. Lebensjahres
bin ich im Oktober aus der Beihilfe ausgeschieden.

Wegfall Behilfe - erfordert Umstellung in 100%-Versicherung = Beitragserhöhung
= grundsätzliche Kündigungsmöglichkeit nach §13/4 MB/KK

Darum habe ich mich nun selbst privat bei einer anderen
Versicherungsgesellschaft krankenversichert.

Welches PKV-Unternehmen hat denn da die Beratung durchgeführt und nicht nach Vorvertrag gefragt bzw. entsprechend aufgeklärt ?

Da ich die Annahmeerklärung aber erst kurz vor Monatsende
erhielt, konnte ich auch erst Ende September bei meiner
bisherigen Versicherung kündigen. Diese weigert sich nun, den
Vertrag kurzfristig zum 1.10. aufzulösen sondern besteht auf
Kündigungsfrist zum Jahresende.

siehe oben, bitte beachten: wenn Vater oder Mutter Versicherungsnehmer bei der alten PKV sind, bedarf das auch deren Unterschrift.

Nun meine Frage:
Muss ich die Beiträge bei der alten PKV (dort bin ich mit 20%
versichert) tatsächlich weiterzahlen, obwohl ich doch woanders
voll versichert bin?

Im Zweifel ja. Aber: nach den Wettbewerbsbestimmungen der Vers.Wirtschaft dürfte
hier auch ein Storno bei der „neuen“ PKV möglich sein. Angesichts der m.E. unvollständigen Beratung des neuen Unternehmens überlegenswert.

Ist es überhaupt zulässig, mit mehr als 100% (120%)
krankenversichert zu sein?

warum nicht ?

Gruß joerg koenig

Hallo allerseits,

bisher war ich als Student über die Beihhilfe der Eltern zu
80% und bei einer privaten Krankenversicherung zu 20%
versichert. Aufgrund der Vollendung meines 27. Lebensjahres
bin ich im Oktober aus der Beihilfe ausgeschieden.

Und damit nicht mehr Beihilfe-berechtigt. Die Voraussetzungen für den 20%-Restkostentarif sind also nicht mehr gegeben. Daher muss Dir die neue Gesellschaft ein Angebot machen, dass du nicht wahrnehmen musst.

Darum habe ich mich nun selbst privat bei einer anderen
Versicherungsgesellschaft krankenversichert.

Find ich prinzipiell in Ordnung, eine Umstellung des Vertrags bei deiner alten Gesellschaft könnte unter Umständen aber günstiger sein: Schon mal gefragt?

Nun meine Frage:
Muss ich die Beiträge bei der alten PKV (dort bin ich mit 20%
versichert) tatsächlich weiterzahlen, obwohl ich doch woanders
voll versichert bin?
Ist es überhaupt zulässig, mit mehr als 100% (120%)
krankenversichert zu sein?

Im Gegensatz zu meinen Vorrednern antworte ich hier mit NEIN. Du kannst nicht zwei PKV-Versicherungen parallel betreiben, ebenso wenig eine GKV- und PKV-Vollversciherung, ebenso eine PKV-Voll UND eine PKV-Zusatzversciherung.

Denn im Krankheitsfalle dürfte ich doch auch nicht mehr als
100% Erstattung verlangen!?!

Eben!

Frank Wilke

Hallo und vielen Dank für die Antwort!

Habe Sie ein wenig kommentiert - vielleicht stellt das die Situation eindeutiger dar als mein ursprünglicher Beitrag.

Vertrag kurzfristig zum 1.10. aufzulösen sondern besteht auf
Kündigungsfrist zum Jahresende.

Und ist im Recht.

Kann ich wirklich nicht mit „Beitragserhöhung“ argumentieren, wie es in einer anderen Antwort steht?

Muss ich die Beiträge bei der alten PKV (dort bin ich mit 20%
versichert) tatsächlich weiterzahlen, obwohl ich doch woanders
voll versichert bin?

Na klar, Du kannst doch nicht bei laufendem Vertrag einen
neuen machen und erwarten, dass das bisherige Unternehmen Dich
taggenau entläßt.

Ist es überhaupt zulässig, mit mehr als 100% (120%)
krankenversichert zu sein?

Warum machst Du so einen Blödsinn ? Deine
Versicherungsgesellschaft hat doch diese Situation nicht
herbeigeführt, sondern Du.

Ich MUSSTE einen neuen Vertrag abschließen, denn sonst wäre ich ab 1.10. quasi unversichert gewesen! (Bzw. nur zu 20%)
Vorwerfen kann man mir evtl., dass ich nicht bereits drei Monate vor Beihilfeende einen neuen Versicherungsvertrag abgeschlossen habe. Ich dachte irrtümlich, Beihilfe läuft solange ich 27 bin (und nicht „Vollendung des 27. Lebensjahres“). Über das Beihilfeende wurde ich aber nicht rechtzeitig informiert.
Außerdem sorgte der Versicherungsvertreter der alten Versicherung auch für Verzögerungen und hat mich v.a. falsch informiert (,sodass ich die eigentlich geplante Verlängerung nicht durchführen konnte.)

Weiss vielleicht hier jemand Rat?

Beginnverlegung bei der neuen Gesellschaft.

Geht nicht, da dann ja nur zu 20% versichert!
Das Risiko ist mir zu hoch.

gegenüber der alten PKV wasserdicht argumentieren kann.

Da gibt es nichts zu argumentieren. Diese Suppe hast Du
eingebrockt, also mußt Du sie auch auslöffeln.

Lieber Herr König,

vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Sie meinen also, die Kündigung wäre wegen Beitragserhöhung außerordentlich zum 1.10. wirksam? Also berufe ich mich gegenüber der Versicherung in einem neuen Schreiben auf §13/4 MB/KK?

Darum habe ich mich nun selbst privat bei einer anderen
Versicherungsgesellschaft krankenversichert.

Welches PKV-Unternehmen hat denn da die Beratung durchgeführt
und nicht nach Vorvertrag gefragt bzw. entsprechend aufgeklärt
?

Der Fehler lag definitiv nicht bei dem Makler der neuen Versicherung! Der hat mich umfassend beraten und wir waren uns des Problems „außerordentliche Kündigung“ bewusst. Darum hat er bei der Alten angerufen, dort hat ihm jemand - unverbindlich(!) - gesagt, eine sofortige Kündigung würde aus Kulanz wahrscheinlich (!) angenommen.
Das Restrisiko, drei Monatsraten u.U. doppelt zahlen zu müssen, bin ich dann bewusst eingegangen, da die alte Versicherung indiskutabel teuer war.
Wenn einen Versicherungsvertreter eine Schuld trifft, dann allenfalls den der alten Versicherung: Mit ihm war nämlich eigentlich abgesprochen, dass ich den Vertrag erstmal (!) verlängere, um dann zum 1.2. fristgemäß zu kündigen und in die billigere PKV zu wechseln. Er hatte mir den Antrag schon zugesandt; glücklicherweise ist mir aber im Kleingedruckten aufgefallen, dass sich der Vertrag dann um 24 Monate verlängert. (Das bestritt der Versicherungsmakler zwar, aber auf jeden Fall wäre ich bis Ende 2007 gebunden gewesen. Und das hätte sich überhaupt nicht gerechnet; da käme es mich billiger 3 Monatsraten doppelt zu zahlen…)

siehe oben, bitte beachten: wenn Vater oder Mutter
Versicherungsnehmer bei der alten PKV sind, bedarf das auch
deren Unterschrift.

Ja, meine Mutter hatte die Kündigung auch unterschrieben.

Nun meine Frage:
Muss ich die Beiträge bei der alten PKV (dort bin ich mit 20%
versichert) tatsächlich weiterzahlen, obwohl ich doch woanders
voll versichert bin?

Im Zweifel ja. Aber: nach den Wettbewerbsbestimmungen der
Vers.Wirtschaft dürfte
hier auch ein Storno bei der „neuen“ PKV möglich sein.

Geht nicht, da ich dann nur zu 20% versichert wäre! Das Risiko ist mir zu hoch.

Ist es überhaupt zulässig, mit mehr als 100% (120%)
krankenversichert zu sein?

warum nicht ?

Wenn ich jetzt krank würde, dürfte mir doch auch nicht 120% erstatten lassen. Das wäre doch Versicherungsbetrug, oder? Daher war meine Überlegung, dass ein Vertrag, bei dem der Versicherer nicht zahlen muss, evtl. unzulässig ist…

Herzlichen Dank nochmal!

Sehr geehrter Herr Wilke,

Sie sind also ebenfalls der Meinung wie Herr König, die alte Versicherung kann ich außerordentlich nach §13/4 MB/KK wegen „Beitragserhöhung“ kündigen?
(Ein _explizites_ schriftliches Angebot wurde mir seitens der LKH ja nicht gemacht…)

Darum habe ich mich nun selbst privat bei einer anderen
Versicherungsgesellschaft krankenversichert.

Find ich prinzipiell in Ordnung, eine Umstellung des Vertrags
bei deiner alten Gesellschaft könnte unter Umständen aber
günstiger sein: Schon mal gefragt?

Natürlich! Die ist aber indiskutabel teuer.
Die haben uns quasi jahrelang abgezockt, denn die haben für die 20%-ige Versicherung mehr Beiträge verlangt, als ich jetzt bei der Neuen für eine Vollversicherung zahle!
[Selbst eine Doppelzahlung für 3 Monate käme mich billiger als bei der alten Gesellschaft noch bis Ende 2007 zu bleiben. Darum bin ich das Risiko einer „Kulanzkündigung“ bewusst eingegangen.]

Ist es überhaupt zulässig, mit mehr als 100% (120%)
krankenversichert zu sein?

Im Gegensatz zu meinen Vorrednern antworte ich hier mit NEIN.
Du kannst nicht zwei PKV-Versicherungen parallel betreiben,
ebenso wenig eine GKV- und PKV-Vollversciherung, ebenso eine
PKV-Voll UND eine PKV-Zusatzversciherung.

Gibt es hierzu einen Paragraphen (oder in Urteil), dass ich denen um die Ohren knallen kann?

Herzlichen Dank für Ihre Stellungnahme, sie hat mir sehr weitergeholfen! Schönen Gruß,
St.

Kann ich wirklich nicht mit „Beitragserhöhung“ argumentieren,
wie es in einer anderen Antwort steht?

Nein, weil sich die Leistung in gleichem Umfang erhöht, wie der Beitrag.

Ich MUSSTE einen neuen Vertrag abschließen, denn sonst wäre

Falsch !! Du hättest die vorhanden Versicherung von 20 % auf 100 % umstellen können. Das ist bei Beihilfetarifen üblich.

Monate vor Beihilfeende einen neuen Versicherungsvertrag

Warum überhaupt ein neuer Vertrag ?

Lebensjahres"). Über das Beihilfeende wurde ich aber nicht
rechtzeitig informiert.

Dafür kann Deine Krankenversicherung nichts.

Geht nicht, da dann ja nur zu 20% versichert!
Das Risiko ist mir zu hoch.

Neuen Vertrag rückabwickeln, alten Vertrag aufstocken, evt. Ausbildungstarif beanspruchen und dann regulär kündigen und wechseln.

Sorry Frank,

heute bist Du auf dem Holzweg.

Daher muss Dir die neue Gesellschaft ein Angebot machen, dass
du nicht wahrnehmen musst.

Der Versicherungsvertrag erlischt nicht dadurch, dass sich die Beihilferegelung ändert. Müssen tut die Versicherung gar nicht, niemand kann den Versicherten zwingen sich zu 100 % zu versichern. Hier liegt keine Versicherungspflicht vor !

Du kannst nicht zwei PKV-Versicherungen parallel betreiben,

Stimmt ! Aber die Frage war, ob die Vorversicherung erlischt, wenn in Kenntnis einer Versicherung eine zweite abgeschlossen wird. Im Antrag der neuen Versicherung wird gefragt, ob eine KV besteht und wann sie endet. Hier wurden entweder falsche Angaben gemacht oder bei der Poicierung der neuen Versicherung geschlafen. Für beides kann die Erst-Versicherung nichts.

ebenso wenig eine GKV- und PKV-Vollversciherung, ebenso eine

Das ist eine völlig andere Situation !!

Gruß

Nordlicht

Sehr geehrter Herr Wilke,

Sie sind also ebenfalls der Meinung wie Herr König, die alte
Versicherung kann ich außerordentlich nach §13/4 MB/KK wegen
„Beitragserhöhung“ kündigen?

Nein, das meinte ich nicht. Ein Sonderkündigungsrecht wegen einer Beitragserhöhung gibt es hier nicht. Ich meinte, dass die Grundlage für den alten Vertrag weggefallen ist, da kein Anspruch auf Beihilfe mehr besteht. Daraus ergibt sich die Möglichkeit eines neuen Angebots seitens der LKH, dass Sie ablehnen können. Das war meine Kenntnis, aber offensichtlich bin ich gerade von Nordlicht eines besseren belehrt worden.

(Ein _explizites_ schriftliches Angebot wurde mir seitens der
LKH ja nicht gemacht…)

Schade - hier wäre ein Anruf durchaus angebracht!

Find ich prinzipiell in Ordnung, eine Umstellung des Vertrags
bei deiner alten Gesellschaft könnte unter Umständen aber
günstiger sein: Schon mal gefragt?

Natürlich! Die ist aber indiskutabel teuer.
Die haben uns quasi jahrelang abgezockt,

Erst einmal: Die LKH hat nicht abgezockt, sondern den Preis für einen Tarif genommen, der so in den Beitragstabellen abzulesen war. Sicherlich gibt es niemanden, der im gleichen Einstiegsalter im gleichen Jahr mit der gleichen Gesundheitsvorgeschichte weniger bezahlt hat als Sie!
denn die haben für

… habe für die 20%-ige Versicherung mehr Beiträge verlangt,
als ich jetzt bei der Neuen für eine Vollversicherung zahle!

Hier gehen bei mir ALLE Alarmglocken an. Wenn eine Private Vollversicherung günstiger ist als ein 20%-Beihilfetarif, scheinen hier
1.) MASSIVE Unterschiede im Selbstbehalt zu sein oder
2.) MASSIVE LEistungslücken im neuen Tarif.
Wenn Sie möchten, senden Sie mir Tarifbezeichnungen und -gesellschaften des alten und neuen Tarifs, damit wir hier Klarheit schaffen! Dies ist lediglich als Service zu sein und stellt kein Angebot für eine neue Versicherung dar. Sie erhalten nur einen Vergleich der beiden Tarife.

[Selbst eine Doppelzahlung für 3 Monate käme mich billiger als
bei der alten Gesellschaft noch bis Ende 2007 zu bleiben.
Darum bin ich das Risiko einer „Kulanzkündigung“ bewusst
eingegangen.]

Das war allerdings wirklich etwas leichtsinnig.

Frank Wilke

Sorry Frank,

heute bist Du auf dem Holzweg.

Endlich!

Daher muss Dir die neue Gesellschaft ein Angebot machen, dass
du nicht wahrnehmen musst.

Der Versicherungsvertrag erlischt nicht dadurch, dass sich die
Beihilferegelung ändert. Müssen tut die Versicherung gar
nicht, niemand kann den Versicherten zwingen sich zu 100 % zu
versichern. Hier liegt keine Versicherungspflicht vor !

Hmm… vielleicht falsch ausgedrückt: Es fällt doch die Voraussetzung für den Beihilfetarif weg. Also kann er sich hier doch nicht mehr versichern!? Somit kann (sollte?) die alte Gesellschaft ein Angebot für eine Vollversicherung machen.

Frank Wilke

Natürlich! Die ist aber indiskutabel teuer.
Die haben uns quasi jahrelang abgezockt, denn die haben für
die 20%-ige Versicherung mehr Beiträge verlangt, als ich jetzt
bei der Neuen für eine Vollversicherung zahle!
[Selbst eine Doppelzahlung für 3 Monate käme mich billiger als
bei der alten Gesellschaft noch bis Ende 2007 zu bleiben.
Darum bin ich das Risiko einer „Kulanzkündigung“ bewusst
eingegangen.]

Darf ich mal fragen, was Sie früher und heute zahlen?

Gibt es hierzu einen Paragraphen (oder in Urteil), dass ich
denen um die Ohren knallen kann?

Argumentieren Sie mit der Kündigung nach § 13 Abs. 4 MB/KK, das reicht!

http://www.lernpark-versicherungswirtschaft.de/filea…

Lieber Herr Wilke,

hier muss ich mich möglicherweise korrigieren:

(Ein _explizites_ schriftliches Angebot wurde mir seitens der
LKH ja nicht gemacht…)

Schade - hier wäre ein Anruf durchaus angebracht!

Ich hatte damals bei meiner alten Versicherung zwecks Bitte um ein neues Angebot angerufen. Man versprach, mir umgehend Angebotsunterlagen zuzusenden. Als nach einiger Zeit immer noch nichts kam, rief ich noch mal an und erfuhr, dass die Unterlagen an „unseren“ Versicherungsbetreuer (weder meine Mutter noch ich kannten ihn) gegangen waren.
Nach einem Anruf sandte er mir dann ein Formular „Antrag auf Krankenversicherung“ (Kästchen „Änderung“ angekreuzt). Dort hat er u.a. die Beträge für KV und PV eingetragen und auch im Feld „Bestätigung des Vermittlers“ (Antragsteller hat Durchschrift erhalten, keine Nebenabreden, etc.) unterschrieben.

Dieses Formular habe ich noch. Stellt das vielleicht ein Angebot der Versicherung dar, was sie in ihrem ersten Beitrag ansprachen?

Ich verstehe allerdings nicht, warum dieses Angebot den bestehenden Vertrag aufheben soll, falls ich das Angebot ablehne. (Rechtsgrundlage?)
[Blödes Beispiel: Wenn ich einen Auto-Mietvertrag unterschrieben habe und der Vermieter fragt mich dann „Wollen Sie noch 'nen Wackel-Elvis dazu?“ :smiley: dann macht meine Ablehnung den Mietvertrag doch nicht ungültig. Oder?]

Erst einmal: Die LKH hat nicht abgezockt, sondern den Preis
für einen Tarif genommen, der so in den Beitragstabellen
abzulesen war. Sicherlich gibt es niemanden, der im gleichen
Einstiegsalter im gleichen Jahr mit der gleichen
Gesundheitsvorgeschichte weniger bezahlt hat als Sie!

Oké, der Begriff „abgezockt“ war zu hart:
Aber wenn ich die knapp 70 Euro (ohne PV und KHT) für 20% auf 100% linear hochrechne komme ich auf 350 Euro Beitrag für einen - gesunden - Studenten.

Selbst wenn ich jetzt (in höherem Alter) ohne Studentenrabatt _neu_ eintreten würde, käme mich das deutlich billiger. Außerdem will die alte Versicherung knapp 110 EUR für eine Vollversicherung (wiederum ohne PV) im Studententarif.

Bei meiner neuen Versicherung zahle ich im studentischen Tarif (ebenfalls ohne
PV und KHT) knapp 60 Euro (bei jährlicher Zahlung gibt’s sogar 4% Rabatt).
[Allerdings mit 180 Euro Selbstbehalt. Im Worst-Case-Szenario kämen also effektiv 15 Euro monatlich hinzu.]

… haben für die 20%-ige Versicherung mehr Beiträge verlangt,
als ich jetzt bei der Neuen für eine Vollversicherung zahle!

Hier gehen bei mir ALLE Alarmglocken an. Wenn eine Private
Vollversicherung günstiger ist als ein 20%-Beihilfetarif,
scheinen hier
1.) MASSIVE Unterschiede im Selbstbehalt zu sein oder
2.) MASSIVE LEistungslücken im neuen Tarif.
Wenn Sie möchten, senden Sie mir Tarifbezeichnungen und
-gesellschaften des alten und neuen Tarifs, damit wir hier
Klarheit schaffen! Dies ist lediglich als Service zu sein und
stellt kein Angebot für eine neue Versicherung dar. Sie
erhalten nur einen Vergleich der beiden Tarife.

Die Tarifbedingungen habe ich mir genau angesehen. Die neue Versicherung scheint alles Notwendige abzudecken (Zahnarzt 100%, Zahnersatz 75%, Sehhilfe 300€ alle drei Jahre, in begründeten Ausnahmefällen über 3,5-fachen Regelsatz hinaus). Plus sogar noch eine Menge Schnickschnack, den ich wohl nie brauchen werde (Chefarztbehandlung, Kuren, umfangreiche Psychotheraphie, 75% Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Transporte, usw.)
Also schon fast Luxus. :smile: Der Studententarif scheint von der Gesellschaft MASSIV subvebtioniert zu sein.

[Selbst eine Doppelzahlung für 3 Monate käme mich billiger als
bei der alten Gesellschaft noch bis Ende 2007 zu bleiben.
Darum bin ich das Risiko einer „Kulanzkündigung“ bewusst
eingegangen.]

Das war allerdings wirklich etwas leichtsinnig.

Nein, warum? Die Differenz zwischen alter und neuer KV beträgt ~50 Euro. Selbst bei einer Mindestlaufzeit bis Ende 2007 wäre die Mehrbelastung ca. 750 Euro gewesen. Das ist deutlich mehr als - schlimmstenfalls - 3 Monatsraten Doppelzahlung. Ich musste das also so machen, da ich leider auf jeden Euro schauen muss.

Was mich besonders enttäuscht:
Wir haben uns immer äußerst kostenbewusst verhalten. (Nicht wegen jedem Wehwechen zum Arzt, Rechnungen überprüft und auch beanstandet, wenn mal wieder ein zweiminütiges Gespräch als Beratung mit 2,3-fachem Gebührensatz berechnet wurde, immer nur die allerbilligsten Brillengestelle gewählt, usw.)
Wahrscheinlich werde ich jetzt genau dafür „bestraft“: Eine zuverlässige Quelle verriet mir nämlich, dass Versicherungsgesellschaften oft ihre Berater explizit auffordern, den Kunden „zur Rücknahme der Kündigung“ oder eben „nicht zur Rücknahme“ zu bewegen.
Hätte ich also massig (unnötige) Kosten verursacht, wäre meiner Kündigung wohl stattgegeben worden. Irgendwie enttäuschend.

Ihnen nochmal vielen Dank für Ihre ganze Mühe,
St.

PS: Bei Interesse sende ich ihnen natürlich gerne die Tarifbedingungen meiner neuen Versicherung per E-Mail zu. (Die Nennung der alten Versicherung war übrigens ein Versehen.)

Hallo!

Kann ich wirklich nicht mit „Beitragserhöhung“ argumentieren,
wie es in einer anderen Antwort steht?

Nein, weil sich die Leistung in gleichem Umfang erhöht, wie
der Beitrag.

Stimmt nicht! Der neue Tarif wäre knapp 110 Euro für 100%, der Alte war knapp 70 Euro. Von einer linearen Erhöhung kann also keine Rede sein. (Dann wäre der Beitrag 350 Euro!)
Also doch eine BeitragsANPASSUNG? Ein Versicherungsvermittler hat mir mal erzählt, das Sonderkündigungsrecht beschränkt sich nicht nur auf Erhöhungen sondern theoretisch könnte man auch bei Beitragssenkungen außerordentlikch kündigen.

Ich MUSSTE einen neuen Vertrag abschließen, denn sonst wäre

Falsch !! Du hättest die vorhanden Versicherung von 20 % auf
100 % umstellen können. Das ist bei Beihilfetarifen üblich.

Monate vor Beihilfeende einen neuen Versicherungsvertrag

Warum überhaupt ein neuer Vertrag ?

Weil ich bisher über meine Mutter mitversichert war und nun einen eigenen Vertrag möchte. D.h. es wäre eine Tarifänderung und dann eine Vertragstrennung durchgeführt worden.

Geht nicht, da dann ja nur zu 20% versichert!
Das Risiko ist mir zu hoch.

Neuen Vertrag rückabwickeln, alten Vertrag aufstocken, evt.
Ausbildungstarif beanspruchen und dann regulär kündigen und
wechseln.

Nein, das würde sich überhaupt nicht rechnen, da 50 Euro Differenz zwischen Studententarif alte KV und neue KV. D.h. die Mehrkosten bei der alten KV sind so eklatant, dass mich eine Doppelzahlung für 3 Monate billiger kommt.

Herzlichen Dank für die Auskünfte!
St.

Also doch eine BeitragsANPASSUNG? Ein Versicherungsvermittler
hat mir mal erzählt, das Sonderkündigungsrecht beschränkt sich
nicht nur auf Erhöhungen sondern theoretisch könnte man auch
bei Beitragssenkungen außerordentlikch kündigen.

Dann muss ich mich leider für den Kollegen entschuldigen, der das gesagt hat: Das ist nämlich grober Unfug!

Frank Wilke

Darf ich mal fragen, was Sie früher und heute zahlen?

Früher knapp 70 Euro für 20% (ohne PV und KHT); jetzt knapp 60 Euro mit 180 Euro Selbstbehalt. (Studentischer Tarif)

Gibt es hierzu einen Paragraphen (oder in Urteil), dass ich
denen um die Ohren knallen kann?

Argumentieren Sie mit der Kündigung nach § 13 Abs. 4 MB/KK,
das reicht!

http://www.lernpark-versicherungswirtschaft.de/filea…

Danke für den Link! Wenn ich mir allerdings den genauen Wortlaut anschaue, dann muss eine solche Altersgrenze doch „im Versicherungsvertrag“ stehen. Das Beihilfeende mit 27 wird wohl doch eher in irgendeinem Beihilfe-Gesetz stehen. Oder?
Jemand anders (Nordlicht) hat argumentiert, ich sei nicht versicherungspflichtig, also könnte ich mich legal mit 20% weiterversichern. Also keine zwangsläufige Beitragserhöhung, sondern nur weil ich mit 100% versichert sein will.

Auch ihnen herzlichen Dank für die Hinweise!
Schönen Gruß,
St.

Darf ich mal fragen, was Sie früher und heute zahlen?

Früher knapp 70 Euro für 20% (ohne PV und KHT); jetzt knapp 60
Euro mit 180 Euro Selbstbehalt. (Studentischer Tarif)

Wenn die Leistungen für Sie stimmen, find ichs okay! Um aber von Abzockerei zu sprechen, müssen sie auch die Leistungen vergleichen.

Danke für den Link! Wenn ich mir allerdings den genauen
Wortlaut anschaue, dann muss eine solche Altersgrenze doch „im
Versicherungsvertrag“ stehen.

Nö, da steht nichts von drin!

Aufgrund des Alters erfolge die Umstellung, da Sie aus der Beihilfe rausfallen. Bei der Debeka gibt es da keine Diskussion, das wäre ein Grund für eine 13.4’er Kümndigung.

Lieber Herr Wilke,

hier muss ich mich möglicherweise korrigieren:

(Ein _explizites_ schriftliches Angebot wurde mir seitens der
LKH ja nicht gemacht…)

Schade - hier wäre ein Anruf durchaus angebracht!

Ich hatte damals bei meiner alten Versicherung zwecks Bitte um
ein neues Angebot angerufen. Man versprach, mir umgehend
Angebotsunterlagen zuzusenden. Als nach einiger Zeit immer
noch nichts kam, rief ich noch mal an und erfuhr, dass die
Unterlagen an „unseren“ Versicherungsbetreuer (weder meine
Mutter noch ich kannten ihn) gegangen waren.
Nach einem Anruf sandte er mir dann ein Formular „Antrag auf
Krankenversicherung“ (Kästchen „Änderung“ angekreuzt). Dort
hat er u.a. die Beträge für KV und PV eingetragen und auch im
Feld „Bestätigung des Vermittlers“ (Antragsteller hat
Durchschrift erhalten, keine Nebenabreden, etc.)
unterschrieben.

Dieses Formular habe ich noch. Stellt das vielleicht ein
Angebot der Versicherung dar, was sie in ihrem ersten Beitrag
ansprachen?

Ich denke, da hat jemand gepennt bzw. gebummelt, fragen Sie noch einmal zur Sicherheit nach!

Ein Versicherungsvermittler
hat mir mal erzählt, das Sonderkündigungsrecht beschränkt sich
nicht nur auf Erhöhungen sondern theoretisch könnte man auch
bei Beitragssenkungen außerordentlikch kündigen.

Schauen Sie in § 13 Abs 5 MB/KK nach, der Vertreter war tendenziel eine „Dommschwätzer“ (frei nach Heinz Becker)"

Warum überhaupt ein neuer Vertrag ?

Weil ich bisher über meine Mutter mitversichert war und nun
einen eigenen Vertrag möchte. D.h. es wäre eine Tarifänderung
und dann eine Vertragstrennung durchgeführt worden.

1.) Wäre das ein Kann, keien Muss!

2.) Ist das nur eine Wechsel des Versicherungsnehmers!

Danke für den Link! Wenn ich mir allerdings den genauen
Wortlaut anschaue, dann muss eine solche Altersgrenze doch „im
Versicherungsvertrag“ stehen.

Nö, da steht nichts von drin!

Einspruch, Euer Ehren :wink::
Laut Ihrem Link beginnt §13/4 wortwörtlich mit "Hat eine Vereinbarung im Versicherungsvertrag zur Folge, dass …

Aufgrund des Alters erfolge die Umstellung, da Sie aus der
Beihilfe rausfallen. Bei der Debeka gibt es da keine
Diskussion, das wäre ein Grund für eine 13.4’er Kümndigung.

Gut zu wissen! Dann kann ich auch argumentieren, dass andere Unternehmen viel entgegenkommender sind, als meine alte Versicherung und sich keinesfalls querstellen würden.

Danke nochmals!
St.