Hallo,
ich habe folgendes Problem: mein Freund (Amerikanischer Staatsbürger) hat 12 Jahre in Deutschland gelebt und gearbeitet (und Steuern gezahlt) und bekam jetzt die Hiobsbotschaft, dass er in diesen 12 Jahren auch in den USA hätte Steuern zahlen müssen. Kann das sein? Hätte er dann doppelt Steuern zahlen müssen?
Hi,
Ich bin nicht auf amerikanisches Steuerrecht spezialisiert, sondern auf deutsches mit Bezug zum Ausland.
In Amerika gibt es eine saving clause, die bewirkt, dass jeder Staatsbürger in den USA eine Steuererklärung abzugeben hat, unabhängig von den Doppelbesteuerungsabkommen.
Es gibt aber gleichzeitig Vorschriften, wonach Einkünfte, die bereits im Ausland versteuert wurden, nicht mehr zusätzlich besteuert werden.
Es ist ratsam einen amerikanischen Steuerberater zur Rechtslage zu befragen.
Schöne Grüße
Cirwalda
Hallo,
jeder US Staatsbürger oder Green Card Holder ist verpflichtet, die jährliche Steuererklärung bei der IRS abzugeben, unabhängig davon, ob man in den USa lebt oder nicht. Zu versteuern sind die weltweite Einkünfte.
Zwischen der BRD und den USA existiert allerdings ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen, um zu vermeiden, dass man zweimal Steuer auf dasselbe Einkommen zahlt.In der Praxis besteuert man zuerst das Einkommen in Deutschland (wo das Einkommen generiert wird), die US Steuererklärung wird dann auf der Grundlage der DE Steuererklärung gemacht, dabei gibt es Abzüge, u.a. the foreign earned income exclusion und foreign tax credit. Die Abzüge führen dazu, daß man in der Regel keine Steuer in den USA zahlen muss (ich denke, bei „normalem“ Einkommen). Damit meine ich die „Federal Tax“. Es gibt noch dazu die State Tax, diese ist in jedem State unterschiedlich, ich vermute, wenn man im Ausland wohnt müsste man auch keine State Tax zahlen (einige States erheben keine State Tax).
Ich denke, dein Freund müsste einen CPA oder EA (Enrolled Agent) in Deutschland kontaktieren, denn ich denke er wird nachträglich die fehlenden Steuererklärungen in USA abgeben müssen. Allerdings glaube ich (bin aber kein Experte), daß wenn keine Steuer fällig war, wird auch keine Steuer zuzahlen sein und warscheinlich auch keine Strafe, denn die Strafe betieht sich normalerweise auf eine Steuer die nicht gezahlt wurde.
Es gibt in Deutschland, meistens in den großen Stätdten, CPAs und EAs, die sich mit den deutschen und amerikanischen Steuergesetzen auskennen und deswegen alle Möglichkeiten des Doppelbesteuerungsabkommens ausschöpfen können. So macht auf jedem Fall mein EA in Berlin für mich. Die Hilfe eines Experten ist m.E. auf jedem Fall unentbehrlich wenn z. Immobilien oder andere Einkünfte zusätzlich zum Gehalt in Spiel sind
Liste kann man auf der Homepage der US Botschaft bzw. der US Konsulaten finden.
Ich muss sagen, ich bin wirklich kein Experte, ich weiss etwas über diese Thema nur weil ich selbst in DE und USA Steuerpflichtig bin, deswegen ist alles was ich hier gesagt habe ohne Gewähr. Ich hoffe trotzdem, ein bisschen geholfen zu haben.