Angenommen, ich ziehe in eine Wohnung in der einfach verglaste Fenster sind. Der Vermieter sichert mir zu, die Fenster auszutauschen.
Sind doppelt verglaste Fenster eurer Meinung nach ein Luxusgut oder ist eine normale Ausstattung für eine Wohnung?
Auch ohne Gruß
einfach gemietet ist einfach gemietet. Veränderungen sind Modernisierungen die mit 11% der anrechenbaren Kosten auf die Miete umgelegt werden können. Aber wenn der VM nicht will/kann, dann ist das so.
Man mietet die Wohnung wie gesehen, mit der Ausstattung die sie hat.
Wenn der VM sagt, er will die Fenster austauschen lassen, dann sollte man das schriftlich haben.
Die Ausstattung einer Mietwohnung spiegelt sich auch im Mietspiegel der jeweiligen Gemeinde wider und kann einen Anhaltspunkt für die Höhe des Mietzins geben.
Evtl hat das Haus schon einen Energiepass/Energieausweis, den könnte man sich vor Vertragunterzeichnung anschauen.
Gruß
Maja
Hi, Gruß wird hier auch gerne gelesen 
Angenommen, ich ziehe in eine Wohnung in der einfach verglaste
Fenster sind.
Da spricht auch nichts dagegen, wenn man es mag.
Der Vermieter sichert mir zu, die Fenster
auszutauschen.
Tja, hat der VM auch den Zeitpunkt genannt?
Sind mündliche Nebenreden im MV zulässig?
Wer übernimmt die Bezahlung derselben?
Sind doppelt verglaste Fenster eurer Meinung nach ein Luxusgut
Es kommt nicht auf Luxus an, sondern auf die Einhaltung derzeitigen Stand der ges. Anforderungen, hier der Wärmeleitwert.
btw: Es gibt auch dreifache Verglasung…
oder ist eine normale Ausstattung für eine Wohnung?
Normal ist das, was bei Anmietung vorhanden war.
vlg MC
PS: Bei Verträgen gilt, was vereinbart wurde. Hier nur das (irgendwann) was passiert, der M war damit zufrieden.