Doppelt versichern erlaubt?

Hallo,

kann man eigentlich 2 Zusatz-Versicherungen abschließen, die bei Zahnersatz, Sehhilfen usw. Zuzahlungen übernehmen?

Ziel wäre, die Lücke zwischen den „alle 2 Jahre zur Brille zuzahlen“ abzudecken. Man würde somit jedes Jahr eine Zuzahlung bekommen, einmal von der Versicherung, im nächsten Jahr von der anderen…

War mal so eine Frage zur Diskussion in einer Kneipenrunde.

Danke.

Grüße von der
Quatschliese.

Welche Zuzahlung soll denn die 2.Versicherung übernehmen wenn die erste das schon getan hat?
Grüße

Hallo,

im Antrag muss man angeben ob schon eine andere Zusatzversicherung besteht, und ob diese aufgelöst wird.

Also wenn dies herauskommt können beide Versicherungen vom jeweiligen Versicherer storniert werden.

Gruß Merger

Hallo,

im Antrag muss man angeben ob schon eine andere
Zusatzversicherung besteht, und ob diese aufgelöst wird.

Nicht in jedem Versicherungsantrag ist dieser Passus aufgeführt.

Also wenn dies herauskommt können beide Versicherungen vom
jeweiligen Versicherer storniert werden.

M.E. nur wenn für einen Versicherungsfall 2x kassiert wird. Dies ist hier aber nicht der Fall, weil jede Versicherung nur alle 2 Jahre leistet. Der Versicherungsabschluss wird so gewählt, dass jeder Leistungsfall ganz regulär alle 2 Jahre zur Zahlung ansteht.

Warum sollte der Kunde kein Recht haben, sich jedes Jahr eine Leistung zu erhalten, für die er bezahlt hat.

Gruß
Falke

Hallo!

Welche Zuzahlung soll denn die 2.Versicherung übernehmen wenn
die erste das schon getan hat?

Die Leistung wird abwechselnd erbracht - also keine Bereicherung durch 2maliges Einreichen einer Rechnung.

Gruß
Falke

Hallo,

im Antrag muss man angeben ob schon eine andere
Zusatzversicherung besteht, und ob diese aufgelöst wird.

Nicht in jedem Versicherungsantrag ist dieser Passus
aufgeführt.

Richtig - nicht in jedem Versicherungsantrag, aber in jedem Krankenversicherungsantrag von dem hier die Rede ist.

Gruß Merger

Hallo!

Richtig - nicht in jedem Versicherungsantrag, aber in jedem
Krankenversicherungsantrag von dem hier die Rede ist.

Ich kann in dem mir gerade online angesehenen Krankenversicherungsantrag eines großen dt. Versicherers für eine Augen-Versicherung (Brillen-Versicherung) in den AGB nichts dergleichen finden.

Es müssen Original-Rechnungen eingereicht werden, was aber ja kein Problem ist, weil man ja für einen Versicherungsfall nicht 2x kassieren möchte. Der Kunde möchte lieber eine Versorgungslücke schließen. Und dies ist ja immer im Bestreben eines Versicherungsverkäufers.

Gruß
Falke