mein Fluggepäck wurde bei Emirates Airline beschädigt, d.h. der Tragegriff (zum Herausschieben) wurde abgerissen und die Kofferschale ist total zerbrochen.
Ich bin ja direkt bei der Emirates versichert und ich habe über die Mastercard Gold noch eine Reisegepäckversicherung, außerdem noch bei der Allianz ebenfalls eine Reisegepäckversicherung. (Allerdings habe ich gemerkt das die Allianz im Folgejahr die Beiträge erhöht sobald man einen Schaden einreicht).
Kann ich nun sowohl bei Emirates als auch bei der Mastercard den Schaden einreichen? Normalerweise sollte dies möglich sein da ich ja auch bei beiden die Versicherung bezahlt habe…
ich bin zwar kein Profi, aber mir hat vor einiger Zeit mein Versicherungsberater erklärt, dass die Versicherungen bei Schadensfällen Karteien in einem Schadensregister anlegen, wodurch die Daten unter den Versicherungen abgeglichen werden können und doppelte Leistungen ausgeschlossen werden (es ging damals um Haftpflichtversicherungen).
Nachdem das verlorene Gepäck nur einmal ersetzt werden muss, wäre es nach meiner Meinung Betrug, sich den Wert zweimal ersetzen zu lassen.
Kann ich nun sowohl bei Emirates als auch bei der Mastercard
den Schaden einreichen? Normalerweise sollte dies möglich sein
da ich ja auch bei beiden die Versicherung bezahlt habe…
Das wäre ein klarer Fall von Versicherungsbetrug, es sei denn eine Versicherung ersetzt nicht den gesamten Schaden, aus welchen Gründen auch immer, und die andere zahlt den Rest. In der Regel muß bei einer schadensmeldung angegeben werden, ob der gleiche Sachverhalt anderweitig versichert ist und die verschiedenen Versicherer stimmen sich untereinander ab. Wenn herauskommt, dass Du falsche Angaben bei der Schadensmeldung gemacht hast, ist der Versicherungsschutz komplett futsch.
Ich weiss nur, dass es frueher gang und gebe (und legal!) war, sogenannte Ueberversicherungen zu kassieren. Schliesslich werden ja auch die Beitraege doppelt bezahlt! Irgendwann sind die Versicherer natuerlich auf den Trichter gekommen und haben gemerkt, dass sie mit diesem System schlecht fahren. Seitdem gibt es glaube ich keine Konstellation mehr, in der es legal moeglich waere, denselben Schaden mehrfach zu liquidieren.
also das vvg ist aus dem frühen 20.jahrhundert - aber früher
ist ja realativ.
Frühes 20.Jahrhundert ist auch relativ. Beamte konnten mit Beihilfe und zusätzlicher Krankenversicherung auch über 100% Auszahlung kommen.
Gruß
loderunner
Frühes 20.Jahrhundert ist auch relativ. Beamte konnten mit
Beihilfe und zusätzlicher Krankenversicherung auch über 100%
Auszahlung kommen.
Bis 1985. Die Beihilfe ist aber keine Versicherung sondern eine eigenständige Krankenfürsorge, die die Eigenvorsorge des Beamten
ergänzt. Insoweit konnte lag eine Doppelversicherung nicht vor.
und ich habe
über die Mastercard Gold noch eine Reisegepäckversicherung,
…da empfehl ich dir erst mal zu lesen ob du über deine wundervolle Karte überhaupt versichert bist… meist versichern die m.E. nur Luft… in den Verträgen steht das Wort „subsidar“ und die Wirkung dieses kleinen Wortes hab ich am eigenen Leibe zu spüren bekommen als uns in Polen Auto samt Inhalt abhanden gekommen ist. „Subsidar“ bedeutet… erst wenn du nachweislich alle möglichen Schädiger oder Versicherer die für den Schaden eintreten könnten abgeklappert hast und die die Zahlung abgelehnt haben… dann kommt diese Versicherung zum Zuge… der Leitzordner wird gut gefüllt sein bei da mal 100Euronen fließen.