Hallo Ihr Wissenden,
angenommen jemand hat ein kleines Häusschen gemietet. Da er u.a. bei den Stromkosten sparen möchte, will er auf einen Tag- und Nachttarif umstellen, für den ein sogenannter Doppeltarifzähler benötigt wird.
Ist hier die Genehmigung des VM notwendig? Einerseits kann man dies ja als bauliche Veränderung sehen. Andererseits ist der Stromzähler ja Eigentum der Stromwerke.
Angenommen eine Genehmigung ist nicht notwendig oder der VM genehmigt. Muss der Mieter dann beim Auszug sich um den Ausbau des Doppeltarifzählers und den Einbau eines „normalen“ Stromablesegerätes kümmern?
Gruß Steffen B.
Moin,
geh erstmal zu Deinem Versorger und frage dort nach, ob überhaupt ein solcher Zähler gestellt werden kann.
So einfach, ich möchte gerne einen D-Tarifzähler, ist das nämlich nicht.
Der Versorger hat seine eigenen Regeln, nachdem die Zähler zugeordnet werden.
Meistens werden diese Zähler nur gesetzt, wenn eine Elektro -Heizanlage zu der Versorgungseinheit gehört.
Also erstmal da fragen,dort bekommt Du auch die Auskunft hinsichtlich der Genehmigung des Vermieters.
Gruß
Dirk m.
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Hallo,
erst einmal merci für die Antwort.
geh erstmal zu Deinem Versorger und frage dort nach, ob
überhaupt ein solcher Zähler gestellt werden kann.
Ist bereits geschehen. Laut tel. Nachfrage kein Problem und den Antrag für die Tarifumstellung haben die auch bereits geschickt.
dort bekommt Du auch die Auskunft
hinsichtlich der Genehmigung des Vermieters.
Leider nicht. Die sagen, ich muss das selber klären…
Gruß Steffen B.
Moin,
da der neue Zähler gegen den alten Zähler ausgewechselt wird, und somit keine neue Zählertafel angebracht werden muß, sollte das den Vermieter nichts angehen.
Hier werde ich aber morgen mal die entsprechende Stelle bei uns ansprechen.
Ob bei einem eventuellen Auszug ein Rückbau erforderlich ist, wäre auch mit dem Versorger zu regeln.
Es gibt hier die Möglichkeit, daß der Zähler auf Tagtarif umgestellt wird. Das heißt,der Steuerimpuls wird deaktiviert und der Zähler zählt nur den Tagtarif.
Gruß
Dirk m.
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