Doppelte Abfindung in Steuerbescheid

Hallo,

wenn das Finanzamt bei der Einkommenssteuerbescheinigung unter Bruttoarbeitslohn (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) die erhaltene Abfindung (betriebsbedingte Kündigung) doppelt berechnet hat (bsp. 14.000 anstatt richtigerweise 7.000 EUR) und somit der Bruttoarbeitslohn unrichtig ist, wie lange dauert beim Widerspruch dann die Bearbeitung bis man einen korrigierten Steuerbescheid erhält?

Gruß
Jath

Hallo,

um es gleich vorwegzunehmen: Es gibt keine Frist, innerhalb derer das Finanzamt einen Einspruch bearbeiten muss!

Liegt nach ca. 2 bis 3 Monaten immer noch kein geänderter Steuerbescheid vor, kann man beim Finanzamt nachfragen wann damit zu rechnen ist.

Das Finanzamt darf sich aber nicht beliebig lange Zeit lassen: Vergehen seit Einlegung des Einspruchs mehr als sechs Monate, ohne dass das Finanzamt tätig wird, kommt eine Untätigkeitsklage ( § 46 Finanzgerichtsordnung ) in Betracht.

Bevor Sie einen Untätigkeitsklage einlegen, sollten Sie vorher bei Ihrem Finanzamt nachhaken und die Bearbeitung des Einspruchs anmahnen. Erst wenn sich auch dann nichts tut, sollten Sie den Untätigkeitsklage in Erwägung ziehen. Die Klage sollte immer das letzte Mittel sein, um beim Finanzamt etwas zu bewegen.

Gruss

Servus,

es ist hier gut möglich, dass bei der Veranlagung schlicht der Betrag angesetzt wurde, der vom Arbeitgeber zuletzt übermittelt wurde. Rechenfehler passieren bei Daten, an denen nicht groß rumgerechnet werden braucht, eher selten.

Wenn aber der Lohnabrechner beim Arbeitgeber mit dem Thema Abfindung nicht zurecht kam, rätselhafte Lohnarten geschlüsselt hat oder mehrere Abrechnungen nacheinander gefahren hat (z.B. wenn das Ergebnis des Gütetermins vor dem Arbeitsgericht eingearbeitet werden musste), kann es leicht sein, dass der Arbeitnehmer mit seinen Papieren ein Protokoll der übermittelten Lohnsteuerbescheinigung bekommen hat, das nicht das letzte war.

Wenn jetzt das FA beim Arbeitgeber feststellt, was unterm Strich abgerechnet und bezahlt wurde, kann das ziemlich lange - einige Monate - dauern - besonders wenn dieser nicht kooperiert, und die notwendigen Informationen nur über eine LSt-Außenprüfung zu beschaffen sind.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hi,

wenn das Finanzamt bei der Einkommenssteuerbescheinigung unter
Bruttoarbeitslohn (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit)
die erhaltene Abfindung (betriebsbedingte Kündigung) doppelt
berechnet hat (bsp. 14.000 anstatt richtigerweise 7.000 EUR)
und somit der Bruttoarbeitslohn unrichtig ist, wie lange
dauert beim Widerspruch dann die Bearbeitung bis man einen
korrigierten Steuerbescheid erhält?

Die Bearbeitung eines Einspruchs wird erheblich beschleunigt, wenn man seine Behauptung gleich nachweist. Das Finanzamt setzt zunächst den Wert, der vom Arbeitgeber übermittelt wurde, an. Warum sollte von diesem Wert abgewichen werden? => also Nachweis erforderlih

Schöne Grüße
C.