Servus,
es ist hier gut möglich, dass bei der Veranlagung schlicht der Betrag angesetzt wurde, der vom Arbeitgeber zuletzt übermittelt wurde. Rechenfehler passieren bei Daten, an denen nicht groß rumgerechnet werden braucht, eher selten.
Wenn aber der Lohnabrechner beim Arbeitgeber mit dem Thema Abfindung nicht zurecht kam, rätselhafte Lohnarten geschlüsselt hat oder mehrere Abrechnungen nacheinander gefahren hat (z.B. wenn das Ergebnis des Gütetermins vor dem Arbeitsgericht eingearbeitet werden musste), kann es leicht sein, dass der Arbeitnehmer mit seinen Papieren ein Protokoll der übermittelten Lohnsteuerbescheinigung bekommen hat, das nicht das letzte war.
Wenn jetzt das FA beim Arbeitgeber feststellt, was unterm Strich abgerechnet und bezahlt wurde, kann das ziemlich lange - einige Monate - dauern - besonders wenn dieser nicht kooperiert, und die notwendigen Informationen nur über eine LSt-Außenprüfung zu beschaffen sind.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder