Hallo Uwe,
laß mich bitte eines klarstellen:
ich habe lediglich eine BGH-Entscheidung, die - ob nun durch die Presse oder durch TV - ohnehin allgemein zugänglich ist, wiedergegeben. An keiner Stelle meines Postings kann ich eine, wie auch immer geartete, Wertung dieses Urteils erkennen.
Stimmt, aber eine Rückgabe kann aus vielen Gründen erfolgen,
nicht nur mangels Deckung - es gibt ja auch die Rückgabe wegen
Widerspruchs (und noch etliche weitere).
Das ist selbstverständlich richtig.
O.a. Gerichtsurteil finde ich ohnehin ziemlich unverschämt,
wenn man einmal den Überwachungsaufwand für die Kontoführung
der Banken bedenkt.
Nun, wie Du sicherlich weißt, sind die Richter nur dem Gesetz und ihrem Gewissen (sprich: freie Beweiswürdigung, etc., was allerdings auf BGH-Richter nicht zutrifft, denn diese entscheiden lediglich nach Aktenlage der Tatsacheninstanzen) verpflichtet. Über die Frage des Gewissens ließe sich freilich klasse tagelang streiten.
Rein betriebswirtschaftlich (nur in der Einzelkalkulation,
nicht in der Kundenengagement-Kalkulation) macht die Führung
von Girokonten für ein Kreditinstitut ja eh keinen Sinn.
Das kann ich beim besten Willen nicht beurteilen (ich habe in den letzten drei Jahren nur zwei Wertpapierhandelsbanken gegründet, von denen eine kürzlich die Vollbanklizenz erhalten hat; beide betreiben allerdings kein Kreditgeschäft)
Aber natürlich kannst Du unter Umständen bei Deiner Bank das
Geld zurückbekommen, ist ja schliesslich noch geltendes Recht.
Viel Erfolg und lass das nächste Mal halt etwas mehr Geld auf
dem Konto 
Aufgrund des Vorstehenden, erlaube ich mir ein gaaanz breites Grinsen (na, klingelt es bei bedeutenden Beteiligungen gemäß KWG?).
Viele Grüße
Tessa