Doppelte Berechnung bei Lastschrift-Rückbuchung

Hallo !

Ist es erlaubt (rechtens), das eine Bank einerseits dem Kunden bei einer Rückbuchung einer Lastschrift eine Gebühr berechnet und anderseits der auftraggebenden Bank zusätzlich eine Gebühr belastet ?!?
Das diese von der Bank zu bezahlenden Gebühr sie dem dem Kunden „weitergibt“ versteht sich von selbst.
So wird dem Kunden gleich doppelt Geld für einen Vorgang berechnet !
Meine Bank glaubt fest daran sie darf das…
Kennt jemand Rechturteile bzw. hat damit mal Erfahrung gemacht ?
Danke für die Antworten !

Olaf

Hallo Olaf,

NIX DA! Nach einem BGH-Urteil darf die Bank DIR (also dem Kunden) ohnehin keinen Cent berechnen. Das Urteil in Kurzfassung:

Eine Bank darf ihren Kunden für Aufträge, die sie wegen fehlender Kontodeckung nicht ausführt, keine Gebühren berechnen. Der XI. Zivilsenat des BGH ist der Ansicht, daß eine Bank ausschließlich im Eigeninteresse handelt, wenn sie wegen eines überzogenen Kontos die Ausführung von Aufträgen oder die Einlösung von Lastschriften verweigert. (Bundesgerichtshof, XI ZR 5/97)

Du kannst auch rückwirkend die Deinem Konto belasteten Gebühren zurückverlangen.

Gruß

Tessa

Hi,

Eine Bank darf ihren Kunden für Aufträge, die sie wegen
fehlender Kontodeckung nicht ausführt, keine Gebühren
berechnen. Der XI. Zivilsenat des BGH ist der Ansicht, daß
eine Bank ausschließlich im Eigeninteresse handelt, wenn sie
wegen eines überzogenen Kontos die Ausführung von Aufträgen
oder die Einlösung von Lastschriften verweigert.
(Bundesgerichtshof, XI ZR 5/97)

Stimmt, aber eine Rückgabe kann aus vielen Gründen erfolgen, nicht nur mangels Deckung - es gibt ja auch die Rückgabe wegen Widerspruchs (und noch etliche weitere).

O.a. Gerichtsurteil finde ich ohnehin ziemlich unverschämt, wenn man einmal den Überwachungsaufwand für die Kontoführung der Banken bedenkt. Rein betriebswirtschaftlich (nur in der Einzelkalkulation, nicht in der Kundenengagement-Kalkulation) macht die Führung von Girokonten für ein Kreditinstitut ja eh keinen Sinn.

Aber natürlich kannst Du unter Umständen bei Deiner Bank das Geld zurückbekommen, ist ja schliesslich noch geltendes Recht.

Viel Erfolg und lass das nächste Mal halt etwas mehr Geld auf dem Konto :smile:

Grüsse

Uwe

Hallo Uwe,

laß mich bitte eines klarstellen:

ich habe lediglich eine BGH-Entscheidung, die - ob nun durch die Presse oder durch TV - ohnehin allgemein zugänglich ist, wiedergegeben. An keiner Stelle meines Postings kann ich eine, wie auch immer geartete, Wertung dieses Urteils erkennen.

Stimmt, aber eine Rückgabe kann aus vielen Gründen erfolgen,
nicht nur mangels Deckung - es gibt ja auch die Rückgabe wegen
Widerspruchs (und noch etliche weitere).

Das ist selbstverständlich richtig.

O.a. Gerichtsurteil finde ich ohnehin ziemlich unverschämt,
wenn man einmal den Überwachungsaufwand für die Kontoführung
der Banken bedenkt.

Nun, wie Du sicherlich weißt, sind die Richter nur dem Gesetz und ihrem Gewissen (sprich: freie Beweiswürdigung, etc., was allerdings auf BGH-Richter nicht zutrifft, denn diese entscheiden lediglich nach Aktenlage der Tatsacheninstanzen) verpflichtet. Über die Frage des Gewissens ließe sich freilich klasse tagelang streiten.

Rein betriebswirtschaftlich (nur in der Einzelkalkulation,
nicht in der Kundenengagement-Kalkulation) macht die Führung
von Girokonten für ein Kreditinstitut ja eh keinen Sinn.

Das kann ich beim besten Willen nicht beurteilen (ich habe in den letzten drei Jahren nur zwei Wertpapierhandelsbanken gegründet, von denen eine kürzlich die Vollbanklizenz erhalten hat; beide betreiben allerdings kein Kreditgeschäft)

Aber natürlich kannst Du unter Umständen bei Deiner Bank das
Geld zurückbekommen, ist ja schliesslich noch geltendes Recht.
Viel Erfolg und lass das nächste Mal halt etwas mehr Geld auf
dem Konto :smile:

Aufgrund des Vorstehenden, erlaube ich mir ein gaaanz breites Grinsen (na, klingelt es bei bedeutenden Beteiligungen gemäß KWG?).

Viele Grüße

Tessa

Doppelte Berechnung bei Lastschrift-Rückbuchung
Hallo Tessa !

(Bundesgerichtshof, XI ZR 5/97

Danke für die Antwort(en)

Wo bekomme ich das Gesamturteil her ?
Hast Du das ?

Danke

Olaf

Hi Olaf,

(Bundesgerichtshof, XI ZR 5/97
Wo bekomme ich das Gesamturteil her?/:Hast Du das?

Nein, das habe ich leider nicht. ABER: ich habe eben mit dem BGH telefoniert (das BGH hat doch tatsächlich eine gesonderte Dienststelle für solche Anliegen!!!). Die vollständige Abschrift kannst Du unter Tel. 0721 - 159 558 (ab 07:30 Uhr zu erreichen) anfordern. Falls Du nicht über diese Nummer durchkommst: bitte 0721 - 159 0 wählen und kurz erklären, worum es geht.

Keine Panik, die Herrschaften beim BGH sind wirklich sehr freundlich und beißen auch nicht!!! Ebenso die Leute beim Bundesverfassungsgericht!

Liebe Grüße

Tessa

Hi Tessa,

An keiner Stelle meines Postings kann ich eine,

wie auch immer geartete, Wertung dieses Urteils erkennen.

Hab ich das behauptet?

Das kann ich beim besten Willen nicht beurteilen (ich habe in
den letzten drei Jahren nur zwei Wertpapierhandelsbanken
gegründet, von denen eine kürzlich die Vollbanklizenz erhalten
hat; beide betreiben allerdings kein Kreditgeschäft)

Gratuliere, ist halt ein komplett anderes Segment, aber es ist leider wirklich so, dass die alleinige Kostenkalkulation beim Girokonto ziemlich lau aussieht:frowning:.

Aufgrund des Vorstehenden, erlaube ich mir ein gaaanz breites
Grinsen (na, klingelt es bei bedeutenden Beteiligungen gemäß
KWG?).

Ich muss zugeben, in diesem Zusammenhang nicht. Helf mir mal von der Leitung, auf der ich zu stehen scheine (das wird mir dann wahrscheinlich furchtbar peinlich sein *ggg*)

CU

Uwe