Arbeitnehmer A ist seit Monaten Krankgeschrieben und bezieht Krankengeld, dann kam die Kündigung fristgerecht. A gings vors Arbeitsgericht, Kündigung bleibt bestehen, Abfindung wurde zugesprochen und das A die letzten 3 Monate vor der KÜ unter vollen Bezügen freigestellt wird.
Soweit so gut, A ist aber immer noch Krankgeschrieben und erhält Krankengeld, nun ist die Frage, Gehalt muß die Firma zahlen und das Krankengeld, darf er dies weiter beziehen oder was passiert nun?
Ist das ein Einzelfall oder wie wird dort gehandelt?
Nur ein Trend
Hi!
Da ich das Urteil nicht kenne, kann ich nur eine Richtung deuten.
Wenn jemand unter Fortzahlung seiner Bezüge freigestellt wird, dann heißt das meistens, dass er das Geld bekommt, was er bekommen hätte, wenn er nicht freigestellt wäre.
Wenn jemand im Krankengeldbezug ist, ist das eine Lohnersatzleistung, d.h., er bekommt vom Arbeitgeber KEIN Geld.
Oder aber das Urteil ist recht eindeutig, dann muss er aber das Krankengeld zurückzahlen.
Beides geht nicht.
LG
Guido
Hallo Guido,
gäbe evtl. noch eine dritte Alternative (auch schon in Urteilen gesehen):
Der AG muß die Differenz zwischen KG und regulärem Arbeitslohn bezahlen.
&Tschüß
Wolfgang
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Hi!
gäbe evtl. noch eine dritte Alternative (auch schon in
Urteilen gesehen):
Der AG muß die Differenz zwischen KG und regulärem Arbeitslohn
bezahlen.
Stimmt - mir fällt da sogar noch die vierte Variante mit der Abfindung ein. Das wäre dann vermutlich sogar zusätzlich zum Krankengeld möglich…
LG und danke für die Ergänzung
Guido