über 35 €: „Geschenke nicht abziehbar“ oder (meistens, da man ja nicht will, dass der Beschenkte Steuern darauf zahlen soll) „Geschenke pauschalversteuert § 37b EStG“
(Beträge bei Vorsteuerabzugsberechtigten netto, bei anderen brutto)
Wichtig: Unbedingt separat buchen und erfassen, wer beschenkt wird, da die 35€-Grenze eine Jahresgrenze ist, die auch mit zwei Geschenken zu 20€ überschritten werden kann.
Egal. Verpackungskosten, sonstiger betrieblicher Aufwand, Bürobedarf, Nebenkosten des Geldverkehrs, das ist wirklich egal.
P.S.: Nebenkosten des Geldverkehrs war ein Scherz, bevor die Pingelheimer hier über mich herfallen.
Es kommt darauf an, wie tief oder präzise man mit Kosten-Leistungsrechnung arbeiten möchte. Bei reinem Vertrieb würde ich die Etiketten schon hier buchen, um zu sehen, wieviel Nebenkosten man hat, die man vielleicht nicht weiterberechnen kann.
Dieses Konto steht bei mir immer auf null. Prüfer, egal welcher Art, wollen immer dieses Konto sehen, weil viele meinen, dass man da ein paar Leichen (Knöllchen etc.) datauf verstecken kann.
Natürlich.
Natürlich. Kosten sind Kosten. Man kann es auch unter Werbungskosten buchen…, Repräsentationskosten, Porto usw.
Prinzipiell ist es wichtig, festzulegen, wie tief man seine KLR haben möchte. Ich buche z.B. alle Telefon-Handy-Internetkosten auf ein Konto, einfach, weil es nicht wichtig ist, das aufzudröseln, für die Firma.
Andere machen es anders, weil sie z.B. enorm viele Außendienstmitarbeiter haben und die Handykosten auf den Umsatz angerechnet wird, und dementsprechend auf die Provision.