Doppelte Gebühren für Lastschriftrückgabe?

Hallo,

eine Lastschrift von meinem Konto ist mangels Deckung zurückgegeben worden.

Dafür berechnet mir meine Bank die Kleinigkeit von 10 Euro, aber auch die Gegenseite schreibt mir eine Rechnung über Bankspesen in Höhe von 3,77 Euro.

Geht das mit rechten Dingen zu? Ich habe mal gelesen, daß dafür überhaupt niemand Gebühren berechnen darf.

Danke im voraus
Günter

Hi,

das mit „keine Gebühren“ stimmt so nicht. Es ist auch nicht so, dass Banken Einrichtungen der allgemeinen Wohlfahrt sind und sich ihre Leistungen nicht bezahlen lassen.

Wenn die Bank eine Lastschrift zurückgibt (erstmal egal, warum) schlägt sie IMMER Gebühren drauf, die demjenigen belastet werden, der die Lastschrift gestartet hat. Das sind bei kleineren Lastschriften immer 3,77 oder 3,78 Euro (früher 7,50 DM)

War die Lastschrift unberechtigt, gibt der Kunde sie also wegen Widerspruchs zurück, sind die Gebühren ja „dem Richtigen“ belastet worden und alles ist o.K.
War die Lastschrift doch berechtigt, wenn der Kunde sie also grundlos wegen Widerspruchs zurückgegeben hat, kann der Einziehende sich diese Gebühren im Rahmen eines Schadenersatzes vom Kunden wiederholen.
Dasselbe gilt (wie in Deinem Fall) wenn die Lastschrift mangels Deckung zurückgeht. Diese 3,77 sind also in Ordnung und die musst Du zahlen.

Früher war es üblich, dass bei „mangels Deckung“ die Bank des Kunden nochmal „direkt“ belastet, in diesem Fall Deine 10 Euro. Das darf sie nach Rechtssprechung des BGH aber nicht mehr, ich weiss aber nicht genau, ob das rechtskräftig ist. Diese Gebühr ist also m.E. nicht in Ordnung.

Gruss Hans-Jürgen
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… und genau das würde ich gern wissen

Früher war es üblich, dass bei „mangels Deckung“ die Bank des
Kunden nochmal „direkt“ belastet, in diesem Fall Deine 10
Euro. Das darf sie nach Rechtssprechung des BGH aber nicht
mehr, ich weiss aber nicht genau, ob das rechtskräftig ist.
Diese Gebühr ist also m.E. nicht in Ordnung.

Gruss Hans-Jürgen

Hallo Hans-Jürgen,

danke für Deine Antwort. Genau um die 10 Euro mangels Deckung geht es mir. Inzwischen habe ich auch im Internet gefunden, daß dies nicht zulässig ist, und daß die Bank das zurückzahlen muß.

Aber im Internet kann natürlich jeder schreiben, was er will. Deswegen würde ich es gern von jemanden hören, der es genau weiß.

Und vielleicht, ob jemand sowas schon mal mit Erfolg zurück verlangt hat. Denn wenn die Bank sagt, ne, das wollen wir lieber behalten, was mach ich dann?

Gruß
Günter

Hallo Günter,

ich arbeite selbst bei einer Bank und kann Dir zumindestens sagen, wie ich vorgehen würde :

  • schriftliche Bitte (!) an die kontoführende Filiale, die Gebühr zurückzuerstatten, da die Rechtsprechung des BGH dies nicht mehr zulässt.
  • wenn nach 2-3 Wochen keine Antwort (oder stillschweigende Gutschrift) da ist, würde ich nochmal schreiben, einen Tick schärfer, aber nicht unfreundlich. Davon würde ich auch eine Kopie an die entsprechende Zentrale der Bank/Sparkasse leiten. In dem Brief würde ich einen Termin nennen (auch hierbei höflich bleiben) an dem Du Dich an den örtlichen Verbraucherschutzverein oder an den Ombudsmann wendest.
  • Der Ombudsmann ist eine Art Schiedsgericht beim Bundesverband Deutscher Banken, der aber neutral ist, guckst Du hier :
    http://www.bdb.de/verband/index.asp?channel=183310&t…

Gruss Hans-Jürgen
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Danke
so werde ich es machen.
Gruß
Günter