Guten Morgen zusammen,
ich beziehe mich auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungshofes vom 27.04.2011 (Az. 7 BV 10.443), auch einsehbar unter http://www.vgh.bayern.de/BayVGH/documents/10a00443u.pdf (PDF).
Demnach muss ein Freiberufler für seinen auch gewerblich genutzten PC keine doppelten GEZ-Gebühren bezahlen, wenn er bereits am selben Ort die Gebühren für privat genutzte Geräte entrichtet (Zweitgerätebefreiung).
Was ich in dem Urteil nicht finde (bin halt Laie und nach ein paar Seiten gehen mir einfach die Augen über) ist, ob bereits doppelt entrichtete Gebühren wieder zu erstatten sind und in welchem Zeitraum.
In einem theoretischen Fall zahlt ein Gewerbetreibender seit ein paar Jahren sowohl die volle Fernsehgebühr für seine privaten Geräte, als auch zusätzlich Radiogebühren für den teilweise gewerblich genutzten PC.
Der Gewerbetreibende erfährt von dem Urteil und kündigt seinen zweiten Vertrag mit der GEZ. Diese bestätigt ihm die Kündigung und erstattet die *gesamten* bisher entrichteten Gebühren der letzten Jahre.
Viel Schlechtes über die GEZ gelesen habend, fragt sich der Gewerbetreibende, ob er sich über den Geldsegen freuen darf (immerhin ein mittlerer dreistelliger Betrag!) oder ob er damit rechnen muss, dass der Betrag irgendwann doch wieder zurück gefordert wird.
Sollte der Gewerbetreibende das Geld besser zurücklegen, oder besteht - einmal ausgezahlt mit bestätigter Kündigung - kein Anspruch der GEZ mehr an dem Geld?
Vielen Dank für Aufklärung,
-Efchen