Doppelte Haushaltfü Ausland

Hallo,

ich würde gerne wissen, ob im Sinne der doppelten Haushaltsführung eine Wohnung im Ausland als Lebensmittelpunkt gilt, wenn man dort seine Freunde, Eltern, Verwandte hat. D.h. gilt dies auch für Alleinstehende, dh. nicht verheiratete Personen?

Bsp: Wohnung im Ausland, Alleinstehend, Heimfahrten 1x alle 1-2 Monate.
Lebensmittelpunkt: Freunde, Eltern, Vereinsmitglied

Habe öfter gehört, dass am Ort des Lebensmittelpunktes in der Wohnung hauswirtschaftliches Leben stattfinden muss. - Dies gilt aber nur für die Zeit, in der ich im Ausland bin, oder?

Vielen Dank für die Information!