Hallo, Wissende !
Die Bedingungen für eine doppelte HF sind gegeben;
muß der Arbeitnehmer die Mietkosten etc vorstrecken und bekommt diese über die Steuererklärung zurück oder werden diese Kosten als Freibeträge monatlich berücksichtigt ?
Ist ja wichtig für die monatliche Haushaltsplanung…
Wenn also heute z.B. € 1.500 Steuern monatlich gezahlt werden, reduzieren sich diese um die Mietkosten von z.B. € 500 auf € 1.000 - zahlt sich also alles aus den Steuern, netto kaum Auswirkungen ?
Danke und Gruß
Andy
Kosten für was auch immer erstattet nicht das Finanzamt. Dort mindern diese Kosten die Einnahmen. Wer 30.000 € verdient und 10.000 € Werbungkosten hat, der zahlt nur auf 20.000 € Steuern. Er bekommt dann eine Erstattung in Höhe des persönlichen Steuersatzes aber keinesfalls diese 10.000 € direkt ausbezahlt.
Möchte man diese Aufwendungen schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt haben, dann kann man dies über das Lohnsteuerermäßigungeverfahren erreichen indem man einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt stellt. So erhält man die Erstattung durch Einkommensteuererklärung bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug. In diesem Fall besteht dann auch die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.
Anträge dazu gibt es auf der folgenden Seite im Dropdown-Menü unter Lohnsteuer.
http://www.hmdf.hessen.de/irj/HMdF_Internet?cid=759c…