Hallo!
X hat seine Arbeitsstelle 200 km vom Wohnort entfernt und deshalb dort eine kleine Wohnung, die 15 km von der Arbeitsstelle entfernt ist. Er fährt Sonntag Abend dorthin und Donnerstag Abend zurück.
Kann er dann 1x200 km á -,30 und 3x15 km pro Woche abrechnen, also 4x200 km + 12x15 km im Monat? Oder spielt es dabei eine Rolle, dass er ja nicht Montag Früh, sondern schon Sonntag Abend den Weg antritt, jedoch nicht an die Arbeitsstelle, sondern vorerst zur Zweitwohnung?
X hat 12 km von seinem Wohnort entfernt noch einen MiniJob, den er jeweils freitags aufsucht. Kann er dann dafür auch 1 bzw. 4x12km abrechnen?
Spielt es für X eine Rolle, ob ihm der AG das Fahrgeld monatlich steuerfrei ausbezahlt, oder er es am Ende des Jahres als Werbungskosten geltend macht? Was ist günstiger?
LG MMetze