Moin,
kann eine eine doppelte Haushaltsführung auch beim FA eingereicht werden, wenn die andere Wohnung schon vorher bestand (aus welchen Gründen auch immer) oder muss wirklich explizit nur für den auswärtigen Job (zeitlich begrenzt) eine neue Whg angemietet werden und nur so ist sie dann absetzbar?
Danke und Gruß derweil
Marco