Doppelte Haushaltsführung

Moin,
kann eine eine doppelte Haushaltsführung auch beim FA eingereicht werden, wenn die andere Wohnung schon vorher bestand (aus welchen Gründen auch immer) oder muss wirklich explizit nur für den auswärtigen Job (zeitlich begrenzt) eine neue Whg angemietet werden und nur so ist sie dann absetzbar?

Danke und Gruß derweil
Marco

Hallo Marco,

die „doppelte Haushaltsführung“ heißt in § 9 Abs 1 Satz 3 Nr. 5 EStG wörtlich „eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung“.

Wenn sie „… begründete oder fortgesetzte …“ heißen würde, wäre das möglich, was Dir vorschwebt. So aber nicht, nebbich.

Schöne Grüße

MM