Doppelte Haushaltsführung

Hallo,

eine Frage für die Steuererklärung. wäre dankbar für tipps!!

also, jemand ist als praktikant bei einer firma beschäftigt (JAn-märz 04). dieser jemand hat den status student. dann wird besagte person von der firma direkt übernommen (Studium ist abgeschlossen, abschluss liegt vor). die person wohnt von jan 04 bis einschließlich mai 04 noch in einer art ferienwohnung in der nähe der firma.
der hauptwohnsitz dieser person befindet sich 650 km entfernt bei den eltern.
ab juni 05 zieht die Person in eine eigene Wohnung in der nähe der arbeitsstätte und meldet auch dort den hauptwohnsitz an.

nun die frage: wirklich doppelte haushaltsführugn liegt nicht vor, da der vorige hauptwohnsitz im haus der eltern war. aber kann die person heimfahrten geltend machen? 1 bis 2 mal im Monat die 650 km?

nur weil die person bei seinen eltern gewohnt hat, war trotzdem der lebensmittelpunkt am vorigen wohnort und so natürlich normal, aller 2/ 3 Wochen " nach Hause" zu fahren.
was kann hier getan werden?

Danke für alle antworten.Habe natürlich versucht infos zu finden habe aber nur zu allgemeine sachen gefunden, nichts für diesen fall.

Viele Grüße,
Farnzi

Hallo,

der hauptwohnsitz dieser person befindet sich 650 km entfernt
bei den eltern.
ab juni 05 zieht die Person in eine eigene Wohnung in der nähe
der arbeitsstätte und meldet auch dort den hauptwohnsitz an.

nun die frage: wirklich doppelte haushaltsführugn liegt nicht
vor, da der vorige hauptwohnsitz im haus der eltern war. aber
kann die person heimfahrten geltend machen? 1 bis 2 mal im
Monat die 650 km?

ja, doppelter Haushalt kann nicht geltend gemacht werden.

Es können die Fahrten als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte also mit den Entfernungskm geltend gemacht werden. Die Fahrten können in dem Umfang anerkannt werden, wie sie tatsächlich durchgeführt wurden. Dazu muss man sich Beweismittel wie Reparaturrechnung, TÜV Untersuchung o.ä. besorgen für den km Stand vor Beginn der Fahrten, sonst sich die Fahrten nicht glaubhaft gemacht. Natürlich ist das nachträglich schlecht noch zu besorgen. Dann muss man halt die Fahrten glaubhaft machen, also näher begründen, warum man gefahren ist.

Ab Verlegung des Hauptwohnsitzes sind Fahrten vom weiter entfernten Ort (z.B. bei Besuchsfahrten) nicht mehr absetzbar.

Viele Grüße
C.

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Hallo!

Angenommen die Eltern des Stpfl. haben ihm eine abgeschlossene Wohnung (Etage) vermietet (Mietvertrag und Belege liegen vor) und diese Wohnung ist Mittelpunkt seiner Lebensinteressen (Erstwohnsitz), kann er dann in vollem Umfang Kosten für eine DHF geltend machen?

Bis dann
Tobias

In dieser Falle kann er die Kosten für eine dopp. HH gelten machen, wenn er aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung nehmen musste.

Neben Miete, Nebenkosten und Fahrtkosten, kannst du, was viele nicht wissen, auch alle Aufwendungen zur Einrichtung deiner Wohnung vom Bett bis zur Gabel gelten machen und das zeitlich unbegrenzt nach der aktuellen Rechtsprechung.

Gruss

Guido

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