Doppelte Haushaltsführung

Moin zusammen,

mal angenommen, jemand hat folgendes „Problem“:

Eigentlich wohl ein typischer Fall, er hat zum zum 1.7. den AG gewechselt, neuer AG sitzt 120 Km vom alten Wohnort entfernt. Also dort neue Wohnung gesucht, und auch zum 01.07. gefunden, aber noch einen Monat Mieten-Überschneidung gehabt.

Der Umzug wurde vom AG bezahlt, für die Zeit der doppelten HH-Führung erhält er von ihm zudem 250 EUR steuerfrei per Monat. Also für Monat Juli.

Folgende Fragen:

  • Was kann/sollte er noch absetzen, lieber die doppelte Miete (je kalt 400+120 NK), bzw. lieber angeben, dass man noch nen Monat gependelt ist (…hab mal was von Wahlrecht gehört…?!)
  • kann man trotz Zahlung des Umzuges durch den AG noch die ca. 1.000 EUR Pauschale ansetzen?

Besten Dank vorab!

Gruß

Markus

Hallo

  • Was kann/sollte er noch absetzen, lieber die doppelte Miete
    (je kalt 400+120 NK), bzw. lieber angeben, dass man noch nen
    Monat gependelt ist (…hab mal was von Wahlrecht gehört…?!)

ER kann ja selber zusammenrechen was für km-Geld vom Finanzamt kommt, pro gefahrenen km 30Cent!

  • kann man trotz Zahlung des Umzuges durch den AG noch die ca.
    1.000 EUR Pauschale ansetzen?

Die Pauschale ist unabhängig davon, ob einem der Umzug bezahlt wurde oder nicht…ER soll sich nicht abwimmeln lassen…

Gruß Thomas

Hallo Thomas,

ER kann ja selber zusammenrechen was für km-Geld vom Finanzamt
kommt, pro gefahrenen km 30Cent!

In welchem Land ist das so?

Die Pauschale ist unabhängig davon, ob einem der Umzug bezahlt
wurde oder nicht…ER soll sich nicht abwimmeln lassen…

Der AG hat den Umzug bezahlt. Daraus lese ich: "Brutto für netto, unversteuert und SV-frei. Und was machen wir jetzt damit?

Für Erleuchtung dankt

MM

hi,

angebeben werden kann nur das, was war. wenn gependelt wurde, wird das angegeben, wenn doppelter haushalt war, eben der. wahlrechte: nix da! das wäre mitunter eher steuerhinterziehung.

die höhe: pendelei = pauschale, dopp.haush. = tatsächliche kosten ODER pauschale jeweils abzüglich der steuerfreien erstattungen.

gruss vom

showbee

Hallo

ER kann ja selber zusammenrechen was für km-Geld vom Finanzamt
kommt, pro gefahrenen km 30Cent!

In welchem Land ist das so?

Man muss hier konkretisieren, denn zwar sagt dir das Finanzamt einen Höchstanspruch von 3 Monaten zu, außer die Ehefrau hat/hatte noch eine Arbeitsstelle am alten Wohnort.
Also, erst beantragen…dann Ablehnung holen…Einspruch einlegen und begründen.
Es gibt Finanzbeamte die Menschen sind und welche die …, aber dies gehört nicht hierher.
Wer es nicht versucht, bekommt gar nichts.
Ich muss dir schon zustimmen, wenn du fragst in welchem Land.
Normal: 3 Monate zu 0.30 Cent, anschl. Familienfahrten.
Aber was ist in Good old Germany noch normal?!

Die Pauschale ist unabhängig davon, ob einem der Umzug bezahlt
wurde oder nicht…ER soll sich nicht abwimmeln lassen…

Der AG hat den Umzug bezahlt. Daraus lese ich: "Brutto für
netto, unversteuert und SV-frei. Und was machen wir jetzt
damit?

Richtig gesehen, selber erfahren!
AG bezahlt Umzug, doch dies hat keinen Einfluss auf die Pauschale, denn es enstehen ja weitere Kosten(Telefon,Suchfahrten…)die nichts mit dem Möbelwagen zu tun haben und da gibt uns unser Eichel die Pauschale.
Wird öfters abgelehnt…siehe deine Begründung, aber nicht mit uns…:wink:)…Einspruch einlegen…schon wird bezahlt, gaaaaanz legal.

Grüße Thomas

Hallo Thomas,

Man muss hier konkretisieren, denn zwar sagt dir das Finanzamt
einen Höchstanspruch von 3 Monaten zu, außer die Ehefrau
hat/hatte noch eine Arbeitsstelle am alten Wohnort.

Das ist, mit Verlaub, Kappes. Was hat der Familienwohnsitz von Verheirateten bitte mit der Arbeitsstelle der Ehegattin zu tun??

Also, erst beantragen…dann Ablehnung holen…Einspruch
einlegen und begründen.

Das wird nicht gehen. Einfach deswegen, weil es einen Anspruch auf „Kilometergeld“ im Rahmen der ESt-Veranlagung nicht gibt. Kilometergeld bezeichnet die Erstattung von Aufwendungen für PKW-Fahrten mit einer Kilometerpauschale. Die Entfernungspauschale aus § 9 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG wird keineswegs vom FA „erstattet“, sie mindert die Einkünfte (falls WK-Pauschale überschritten) und unter Umständen (keineswegs immer) auch das zu versteuernde Einkommen.

Es gibt Finanzbeamte die Menschen sind und welche die …,
aber dies gehört nicht hierher.

Aber AO, EStG, die EStR und die LStR kennen alle. Es empfiehlt sich also, die genannten Quellen als Basis für eine Argumentation heranzuziehen. Was meinst Du dazu?

Wer es nicht versucht, bekommt gar nichts.

Ich habe noch allemal bekommen, was mir vom Fiskus zustand. Aber nich durch Versuch, sondern durch Abgabe einer richtigen ESt-Erklärung. Geht auch, oder?

Ich muss dir schon zustimmen, wenn du fragst in welchem Land.
Normal: 3 Monate zu 0.30 Cent, anschl. Familienfahrten.

Aber, w.o.: Kein Kilometergeld. Das ist einfach falsch.

AG bezahlt Umzug, doch dies hat keinen Einfluss auf die
Pauschale, denn es enstehen ja weitere
Kosten(Telefon,Suchfahrten…)die nichts mit dem Möbelwagen zu
tun haben und da gibt uns unser Eichel die Pauschale.

Eichel macht da garnix. Er ist nämlich als Minister der Chef der Exekutive, und die hat sich an geltendes Recht zu halten, welches von der Legislative (vulgo: Bundestag, ggf. unter Mitwirkung des Bundesrates) festgelegt und in Zweifelsfällen durch die Iudikative (vulgo: BFH) ausgelegt wird.

Mit dem Vermengen der Pauschalbeträge für Umzugskosten und für sonstige Auslagen in Anlehnung an das BUKG kommen wir nicht weiter. Es geht um eine ganz einfache Sache, die genauso einfach dargestellt werden kann:

  • Ermittlung der Aufwendungen des Arbeitnehmers für seinen Umzug, nach tatsächlichem Aufwand oder ggf. - optional, nicht zusätzlich - den Pauschalbeträgen in Anlehnung an das BUKG.

  • Davon ab: Steuerfrei vom AG erhaltene Erstattungen und von diesem unmittelbar bezahlte Aufwendungen.

  • Saldo: Ansatz als Werbungskosten.

Wird öfters abgelehnt…siehe deine Begründung, aber nicht mit
uns…:wink:)…Einspruch einlegen…schon wird bezahlt, gaaaaanz
legal.

Das mit dem Einspruch hats Dir angetan, scheint mir. Kennst Du die AO genauso gut wie das ESt-Recht?

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

Das ist, mit Verlaub, Kappes. Was hat der Familienwohnsitz von
Verheirateten bitte mit der Arbeitsstelle der Ehegattin zu
tun??

Dies wollte ich als Bspl. darlegen, da es genügend Einzelfälle gibt, in denen vom jeweiligen Bearbeiter unterschiedlich beurteilt wird.
Das müsstest du ja auch wissen.

Also, erst beantragen…dann Ablehnung holen…Einspruch
einlegen und begründen.

Das wird nicht gehen. Einfach deswegen, weil es einen Anspruch
auf „Kilometergeld“ im Rahmen der ESt-Veranlagung nicht gibt.

Mit Verlaub, dann Entfernungspauschale.

Kilometergeld bezeichnet die Erstattung von Aufwendungen für
PKW-Fahrten mit einer Kilometerpauschale. Die
Entfernungspauschale aus § 9 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG wird
keineswegs vom FA „erstattet“, sie mindert die Einkünfte
(falls WK-Pauschale überschritten) und unter Umständen
(keineswegs immer) auch das zu versteuernde Einkommen.

Super!

Aber AO, EStG, die EStR und die LStR kennen alle. Es empfiehlt
sich also, die genannten Quellen als Basis für eine
Argumentation heranzuziehen. Was meinst Du dazu?

DU bist unschlagbar!!

Wer es nicht versucht, bekommt gar nichts.

Ich habe noch allemal bekommen, was mir vom Fiskus zustand.
Aber nich durch Versuch, sondern durch Abgabe einer richtigen
ESt-Erklärung. Geht auch, oder?

Habe ich bisher auch.Bin kein Finanzbeamter oder Steuerberater und habe keine Aversion gegen o.g. Personen.Ganz im Gegenteil!!
Doch schon mal was von einer unterschiedlichen Auffassung des EStR gehört, in denen der FB einen Ermessenspielraum hat, oder wie kommt es zustande, dass etwa 50% aller EStr-erklärungen fehlerhaft sind??
Ich versuche auch nichts…oder habe ich mich mal wieder nicht im „Beamtendeutsch“ ausgedrückt.

Ich muss dir schon zustimmen, wenn du fragst in welchem Land.
Normal: 3 Monate zu 0.30 Cent, anschl. Familienfahrten.

Aber, w.o.: Kein Kilometergeld. Das ist einfach falsch.

Wie schon gesagt…unschlagbar.

AG bezahlt Umzug, doch dies hat keinen Einfluss auf die
Pauschale, denn es enstehen ja weitere
Kosten(Telefon,Suchfahrten…)die nichts mit dem Möbelwagen zu
tun haben und da gibt uns unser Eichel die Pauschale.

Eichel macht da garnix. Er ist nämlich als Minister der Chef
der Exekutive, und die hat sich an geltendes Recht zu halten,
welches von der Legislative (vulgo: Bundestag, ggf. unter
Mitwirkung des Bundesrates) festgelegt und in Zweifelsfällen
durch die Iudikative (vulgo: BFH) ausgelegt wird.

Was soll das den?? Willst du mir Nachhilfe geben??
Gehst wohl in den Keller zum Lachen, mein Gott oder werde ich jetzt wegen Beamtenbeleidigung verfolgt.

Mit dem Vermengen der Pauschalbeträge für Umzugskosten und für
sonstige Auslagen in Anlehnung an das BUKG kommen wir nicht
weiter. Es geht um eine ganz einfache Sache, die genauso
einfach dargestellt werden kann

  • Ermittlung der Aufwendungen des Arbeitnehmers für seinen
    Umzug, nach tatsächlichem Aufwand oder ggf. - optional, nicht
    zusätzlich - den Pauschalbeträgen in Anlehnung an das BUKG.

Da muss ich leider widersprechen, korrigiere mich, falls nötig.
Doch warum hat mir das Finanzamt, obwohl ich den Umzug bekommen habe, auch noch den Pauschbetrag bewilligt?
Ein Fehler seitens des FB kann es nicht sein, denn erst nach einem Einspruch…NEIN, ich liebe keine Einsprüche…wurde mir dies anerkannt.

Das mit dem Einspruch hats Dir angetan, scheint mir. Kennst Du
die AO genauso gut wie das ESt-Recht?

Es reicht für einen Otto-Normalverbraucher, der sich weiterbilden möchte und für jede Hilfe dankbar ist, wie die meisten in diesem Forum.

Grüße von TM an MM

PS: ZUM WICHTIGSTEN, hat es dem Autor der Frage wenigstens weitergeholfen?

Servus Thomas,

Das ist, mit Verlaub, Kappes. Was hat der Familienwohnsitz von
Verheirateten bitte mit der Arbeitsstelle der Ehegattin zu
tun??

Dies wollte ich als Bspl. darlegen, da es genügend Einzelfälle
gibt, in denen vom jeweiligen Bearbeiter unterschiedlich
beurteilt wird.
Das müsstest du ja auch wissen.

Es wird an dieser Stelle ein neuer Aspekt der Frage aufgemacht: Nämlich die Frage danach, was es betreffend den legendären Mittelpunkt der Lebensinteressen alles für Einschätzungen des Gesamtbildes der Verhältnisse gibt.

Das Beispiel ist aber deswegen etwas unglücklich gewählt, weil die Fälle, wo bei Verheirateten Zweifel an der Existenz eines Familienwohnsitzes bestehen, eher rar sind - geben tut sies wohl schon, das sei unbenommen. Der viel häufigere Streitpunkt vor allem in früheren Veranlagungszeiträumen war die Frage, wo ein Lediger seinen Familienwohnsitz hat, wenn nicht dort, wo er arbeitet.

Wenn wir die Begriffe beim Namen nennen (daran geht kein Weg vorbei, sonst wird die Chose missverständlich und vor allem für nicht mit der Materie Vertraute leicht Quelle von gefährlichen Fehleinschätzungen), ist der seltene Aspekt „Scheinfamilienwohnsitz durch Berufstätigkeit der Ehegattin legitimiert“ ziemlich interessant.

Habe ich bisher auch. Bin kein Finanzbeamter oder Steuerberater
und habe keine Aversion gegen o.g. Personen. Ganz im
Gegenteil!

Doch schon mal was von einer unterschiedlichen Auffassung des
EStR gehört, in denen der FB einen Ermessenspielraum hat, oder
wie kommt es zustande, dass etwa 50% aller ESt-Erklärungen
fehlerhaft sind??

Tschä, das ist die Front, an der wohl alle kämpfen, die mit ESt zu tun haben. ESt ist ja ungefähr wie Englischlernen: Die erste Verständigung hat man Ruckzuck drauf, und fast unmöglich zu beherrschen wirds dann erst dort, wo man es „eigentlich nicht braucht“. Übrigens noch ein interessanter Aspekt: Die rund 50% sind als Zahl ja schon lange Zeit immer wieder in der öffentlichen Diskussion. Ich trau mir aber nicht zu, zu beurteilen, wie viele davon mit welchem Volumen (zweistellig? vierstellig?) zu wessen Gunsten fehlerhaft veranlagt werden.

Ich versuche auch nichts…oder habe ich mich mal wieder
nicht im „Beamtendeutsch“ ausgedrückt.

Du zeigst aber, dass Du Blut geleckt hast. Jetzt noch das ungeliebte Beamtendeutsch, und dann willkommen im w-w-w Steuerbrett. Phantasielosigkeit bei den Begriffen ist einfach notwendig, wenn man wissen will, worüber man diskutiert.

Doch warum hat mir das Finanzamt, obwohl ich den Umzug
bekommen habe, auch noch den Pauschbetrag bewilligt?

Möglicherweise umfasste die Erstattung durch den AG nur den Transport, nicht aber die sonstigen Auslagen? Und das, was bewilligt worden ist, war bloß die Pauschale hierfür? Möglichkeiten gibts viele; beurteilen lassen sie sich leichter, wenn man stur und phantasielos statt „Umzug“ präzisere Begriffe (Transport, Mehraufwand für Verpflegung, Entlohnung der Packer …) benutzt.

PS: ZUM WICHTIGSTEN, hat es dem Autor der Frage wenigstens
weitergeholfen?

Das hoffe ich sehr. Grundsätzlich sind viele, die hier Fragen zur Diskussion stellen, nicht sehr weit mit der Materie vertraut. Ich finde, mit Rücksicht darauf - und oft erkennt man sofort an der Frage, wie weit diese Rücksicht im Einzelfall gehen muss - ist es für alle Beteiligten hilfreich, keine ungefähren oder vermischten Begriffe zu verwenden; lieber kleine zehn Minuten länger mit dem Verfassen eines Artikelchens zu verbringen, nochmal was nachzublättern usw.

Ich habe hier auch schon ungeheuren Unfug verzapft. Dass man dafür entsprechend abgewatscht wird, hebt, finde ich, das Niveau der Veranstaltung erheblich.

In diesem Sinne - auf ein Neues!

MM

Hallo Martin
Auf ein Letztes.

PS: ZUM WICHTIGSTEN, hat es dem Autor der Frage wenigstens
weitergeholfen?

Ich habe hier auch schon ungeheuren Unfug verzapft. Dass man
dafür entsprechend abgewatscht wird, hebt, finde ich, das
Niveau der Veranstaltung erheblich.
In diesem Sinne - auf ein Neues

Gebe dir vollkommen recht und werde mich daran halten.
TM