Servus Thomas,
Das ist, mit Verlaub, Kappes. Was hat der Familienwohnsitz von
Verheirateten bitte mit der Arbeitsstelle der Ehegattin zu
tun??
Dies wollte ich als Bspl. darlegen, da es genügend Einzelfälle
gibt, in denen vom jeweiligen Bearbeiter unterschiedlich
beurteilt wird.
Das müsstest du ja auch wissen.
Es wird an dieser Stelle ein neuer Aspekt der Frage aufgemacht: Nämlich die Frage danach, was es betreffend den legendären Mittelpunkt der Lebensinteressen alles für Einschätzungen des Gesamtbildes der Verhältnisse gibt.
Das Beispiel ist aber deswegen etwas unglücklich gewählt, weil die Fälle, wo bei Verheirateten Zweifel an der Existenz eines Familienwohnsitzes bestehen, eher rar sind - geben tut sies wohl schon, das sei unbenommen. Der viel häufigere Streitpunkt vor allem in früheren Veranlagungszeiträumen war die Frage, wo ein Lediger seinen Familienwohnsitz hat, wenn nicht dort, wo er arbeitet.
Wenn wir die Begriffe beim Namen nennen (daran geht kein Weg vorbei, sonst wird die Chose missverständlich und vor allem für nicht mit der Materie Vertraute leicht Quelle von gefährlichen Fehleinschätzungen), ist der seltene Aspekt „Scheinfamilienwohnsitz durch Berufstätigkeit der Ehegattin legitimiert“ ziemlich interessant.
Habe ich bisher auch. Bin kein Finanzbeamter oder Steuerberater
und habe keine Aversion gegen o.g. Personen. Ganz im
Gegenteil!
Doch schon mal was von einer unterschiedlichen Auffassung des
EStR gehört, in denen der FB einen Ermessenspielraum hat, oder
wie kommt es zustande, dass etwa 50% aller ESt-Erklärungen
fehlerhaft sind??
Tschä, das ist die Front, an der wohl alle kämpfen, die mit ESt zu tun haben. ESt ist ja ungefähr wie Englischlernen: Die erste Verständigung hat man Ruckzuck drauf, und fast unmöglich zu beherrschen wirds dann erst dort, wo man es „eigentlich nicht braucht“. Übrigens noch ein interessanter Aspekt: Die rund 50% sind als Zahl ja schon lange Zeit immer wieder in der öffentlichen Diskussion. Ich trau mir aber nicht zu, zu beurteilen, wie viele davon mit welchem Volumen (zweistellig? vierstellig?) zu wessen Gunsten fehlerhaft veranlagt werden.
Ich versuche auch nichts…oder habe ich mich mal wieder
nicht im „Beamtendeutsch“ ausgedrückt.
Du zeigst aber, dass Du Blut geleckt hast. Jetzt noch das ungeliebte Beamtendeutsch, und dann willkommen im w-w-w Steuerbrett. Phantasielosigkeit bei den Begriffen ist einfach notwendig, wenn man wissen will, worüber man diskutiert.
Doch warum hat mir das Finanzamt, obwohl ich den Umzug
bekommen habe, auch noch den Pauschbetrag bewilligt?
Möglicherweise umfasste die Erstattung durch den AG nur den Transport, nicht aber die sonstigen Auslagen? Und das, was bewilligt worden ist, war bloß die Pauschale hierfür? Möglichkeiten gibts viele; beurteilen lassen sie sich leichter, wenn man stur und phantasielos statt „Umzug“ präzisere Begriffe (Transport, Mehraufwand für Verpflegung, Entlohnung der Packer …) benutzt.
PS: ZUM WICHTIGSTEN, hat es dem Autor der Frage wenigstens
weitergeholfen?
Das hoffe ich sehr. Grundsätzlich sind viele, die hier Fragen zur Diskussion stellen, nicht sehr weit mit der Materie vertraut. Ich finde, mit Rücksicht darauf - und oft erkennt man sofort an der Frage, wie weit diese Rücksicht im Einzelfall gehen muss - ist es für alle Beteiligten hilfreich, keine ungefähren oder vermischten Begriffe zu verwenden; lieber kleine zehn Minuten länger mit dem Verfassen eines Artikelchens zu verbringen, nochmal was nachzublättern usw.
Ich habe hier auch schon ungeheuren Unfug verzapft. Dass man dafür entsprechend abgewatscht wird, hebt, finde ich, das Niveau der Veranstaltung erheblich.
In diesem Sinne - auf ein Neues!
MM