Doppelte Haushaltsführung

Hallo Allerseits,

Ich hätte die folgende Frage, da ich viel Widerspüchliches im Internet gelesen habe.

Mann und Frau leben seit zwei Jahren in gemeinsamem Haushalt (unverheiratet, kinderlos). Frau arbeitet vorort, Mann bekommt eine Stelle 400km entfernt und mietet eine Wohnung dort.

Frage: Kann er eine doppelte Haushaltsführung geltend machen?

Im Falle, dass er kann, wo muss er den ersten bzw. zweiten Wohnsitz anmelden? Den zweiten bei der Freundin oder am Arbeitsplatz? Oder ist es eventuell egal?

Vielen Dank,

Schöne Grüße,

Andos

Hi,

Mann und Frau leben seit zwei Jahren in gemeinsamem Haushalt
(unverheiratet, kinderlos). Frau arbeitet vorort, Mann bekommt
eine Stelle 400km entfernt und mietet eine Wohnung dort.

Frage: Kann er eine doppelte Haushaltsführung geltend machen?

ja

Im Falle, dass er kann, wo muss er den ersten bzw. zweiten
Wohnsitz anmelden?

Melderecht ist beim Steuerrecht nur ein Indiz. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen muss beim Familienwohnsitz bleiben, also bei der Ehefrau.

Den zweiten bei der Freundin

aha, wo kommt die denn her? also ein Umzug zur Freundin ist privat veranlasst und gibt keinen doppelten Haushalt

oder am

Arbeitsplatz?

der doppelte, also zweite Wohnsitz, sollte schon in der Nähe des neuen Arbeitsplatzes gewählt werden, damit es beruflich veranlasst ist.

Schöne Grüße
C.

User und Moderator Cirwalda hat hier aus dem „Mann und Frau“ sogleich eine Ehe gemacht. Es liegt wohl aber keine vor, dann kann die dopp. Haushaltsführung geltend gemacht werden, dennoch ist richtigerweise lt. § 12 Melderechtsrahmengesetz der Hauptwohnsitz vom Mann an der Zweiwohnung (Arbeit) anzumelden, wohingegen der Ort bei der Freundin und der gemeinsamen Wohnung für ihn nur Nebenwohnsitz sein kann.

Das Finanzamt interessiert sich für melderechtliche Dinge aber nicht. Ihm reicht es, wenn eine Meldung erfolgt ist, als Indiz, dass man dort auch eine Wohnung hat, wenn man nicht das sowieso durch Mietvertrag nachweisen kann.

Hi,

du hast recht. Da steht tatsächlich „unverheiratet“.

Na, dann ist wenigstens der eigene Hausstand geklärt.

Schöne Grüße
C.

Hallo,

Also, wie gesagt, Frau=Freundin (siehe Vermerk: unverheiratet), es sind also keine Schweinereien im Spiel.

Also „Mittelpunkt des Lebensinteresses“ ist schon durch eine siebenjährige heterosexuelle Beziehung mit seit zwei Jahren gemeinsamer Wohnung (auch so gemeldet) begründet und ist hinreichend im Falle eines Umzugs zum Arbeitsplatz für doppelte Haushaltsführung?

Gruß

Andos

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Hallo,

hast schon recht, da hätte ich genauer lesen sollen :wink:

Bei dem doppelten Haushalt habe ich keine Bedenken. Eigener Hausstand bei der Freundin ist ausreichend.

Schöne Grüße
C.