Herr XY ist beruflich in eine andere Stadt gezogen, verbringt die Wochenenden jedoch in seiner alten Wohnung in der alten Stadt, auch weil seine Hobbies in dieser Stadt stattfinden.
Ein klarer Fall von doppelter Haushaltsführung. Miete in der neuen Stadt und eine Heimfahrt pro Woche können geltend gemacht werden.
Kann XY diese auch weiterhin in der Steuererklärung geltend machen, auch wenn er seinen Erstwohnsitz in der neuen Stadt angemeldet hat?
Kann XY diese auch weiterhin in der Steuererklärung geltend
machen, auch wenn er seinen Erstwohnsitz in der neuen Stadt
angemeldet hat?
Falls es sich tatsächlich um eine steuerlich wirksame doppelte Haushaltsführung handelt, tut das Ummelden nichts dazu oder dagegen. Kann allenfalls dazu führen, dass die ganze Geschichte nochmal richtig durchleuchtet wird.