Doppelte haushaltsführung

Hallo Zusammen,

Folgende Sachverhalte sind mir unklar:
Prinzipiell geht es um die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung.

Gibt es einen Mindestmietsatz für eine Wohnung am Erstwohnsitz, damit diese als eigenständiger Haushalt durchgeht?
Muss diese Miete dann auf ein Konto überwiesen werden? oder geht dies auch per Barzahlung und Quittung?

Vielen Dank im Voraus

Hallo,

für die Anerkennung eines eigenständiges Haushalts ist die Zahlung einer Miete für diesen überhaupt nicht erforderlich. Wichtig ist hier nur, dass der Wohnsitz „auf Grund eigenen Rechts“ genutzt werden kann, also durch Wohneigentum oder Mietvertrag, und die Voraussetzungen einer als eigenen Hausstand nutzbaren Wohnung erfüllt, z.B. Kochgelegenheit, sanitäre Einrichtungen, Abgeschlossenheit.
Liegt weder Eigentum noch Miete vor, wird man wahrscheinlich ein Problem damit haben, seine doppelte Haushaltsführung nachzuweisen. Und wenn ein Mietvertrag vorliegt, muß natürlich auch die darin vereinbarte Miete gezahlt werden. Barzahlung mit Quittung ist hierbei zwar eher unüblich, aber allein kaum ein Grund, die DHH abzulehnen. Problematisch könnte es hierbei werden, wenn die Quittungen nachträglich erstellt werden oder es nachweisbar ist, dass der Mieter zum angeblichen Zahlungszeitpunkt nicht über die Mittel verfügte, die Zahlung zu leisten.

Gruß,
Markus

Hallo,

Gibt es einen Mindestmietsatz für eine Wohnung am
Erstwohnsitz,

nein

damit diese als eigenständiger Haushalt
durchgeht?

das Kinderzimmer bei den Eltern reicht nicht. Es muss schon ein eigenständiger Haushalt sein, an dem sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet.

Muss diese Miete dann auf ein Konto überwiesen werden? oder
geht dies auch per Barzahlung und Quittung?

es kann auch eine eigene Wohnung sein oder eine unentgeltlich überlassene Wohnung, nur keine Wohngemeinschaft mit den Eltern.

Schöne Grüße
C.