Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zu o.g. Thema. Wenn man arbeitsbedingt umziehen und sein Leben als Wochenendpendler fristen muss, kann man ja die Kosten für Miete der 2. Wohnung sowie die Fahrtkosten von der Lohnsteuer absetzen. Allerdings ist dies nur möglich, wenn man dem Finanzamt gegenüber glaubhaft nachweisen kann, dass man am eigentlichen Heimort eine eingerichtete Wohnung unterhält. Aber wie schauts aus, wenn man am alten Wohnort keine Miete zahlt weil man beispielsweise bei den Eltern/Schwiegereltern mietfrei wohnen kann?
Danke im Voraus,
Gruß
Kristian