Fall:
Der AN hatte aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels von Juni bis Dez. 2007 eine Zweitwohnung 350 km vom Hauptwohnsitz entfernt. Am Hauptwohnsitz hat der AN eine Wohnung im Haus der Großmutter mit eigener Küche, Bad Wohn- und Schlafzimmer, der AN bezahlt dafür keine Miete nur Nebenkosten und sonstig anfallende Kosten wie Reparatur. Am Zweitwohnsitz fallen für den AN die Miete und Nebenkosten an. Der AN hat alles in der Steuererklärung angegeben. Nun bekommt der AN vom FA den Bescheid, der 900,00 € unter der errechneten Rückerstattung liegt, die das PC-Programm angegeben hat. Die Begründung des FA gegenüber dem AN im Schreiben lautet: „… die Kosten der doppelten Haushaltsführung können nicht berücksichtigt werden, da der AN keine eigene Wohnung am Hauptwohnsitz hat …“. Lohnt sich für den AN ein Widerspruch und wie kann er begründet werden?
Hallo
Am Hauptwohnsitz hat der AN eine Wohnung im Haus der
Großmutter mit eigener Küche, Bad Wohn- und Schlafzimmer, der
AN bezahlt dafür keine Miete nur Nebenkosten und sonstig
anfallende Kosten wie Reparatur.
AN hat also eine eigene Wohnung / Haushalt.
liegt, die das PC-Programm angegeben hat. Die Begründung des
FA gegenüber dem AN im Schreiben lautet: „… die Kosten der
doppelten Haushaltsführung können nicht berücksichtigt werden,
da der AN keine eigene Wohnung am Hauptwohnsitz hat …“.
Lohnt sich für den AN ein Widerspruch und wie kann er
begründet werden?
FA gegenüber dem AN im Schreiben lautet: „… die Kosten der
doppelten Haushaltsführung können nicht berücksichtigt werden,
da der AN keine eigene Wohnung am Hauptwohnsitz hat …“.
Lohnt sich für den AN ein Widerspruch und wie kann er
begründet werden?
AN sollte Einspruch einlegen, da er eine eigene Wohnung am Hauptwohnsitz hat.
Zumdem kann AN ja auch dem FA eine Vorortbesichtung anbieten.
Gruss
Börsenfan1968