Doppelte Haushaltsführung

Hallo,

ich habe mal wieder eine Frage zur doppelten Haushaltsführung.
Nachdem ich ja nun weiß, *danke an die betreffende Person*, dass ich mindestens 2 mal im Monat zu Hause gewesen sein muss, um die Mietkosten abzusetzen, stellt sich mir die Frage, wie es sich verhält, wenn ich die Fahrten nicht nur mit meinem PKW nachweisen kann.

Beispiel: Ich fahre mit Bekanntem nach Hause sagen wir ich fahre 14 mal und er fährt 13 mal.

Wenn ich jetzt richtig liege, kann ich 14 Heimfahrten absetzen und die Mietkosten. Richtig?

Wie muss ich die Mitfahrten belegen? Mit genauem Datum oder nur Unterschrift des Bekannten?
Was ist, wenn die DHH nicht anerkannt wird, kann ich dann aber wenigstens die Familienheimfahrten absetzen?

Vielen Dank und Gruß
Marco

Wenn ich jetzt richtig liege, kann ich 14 Heimfahrten absetzen
und die Mietkosten. Richtig?

hi marco,

zu den kosten der DHHF gehören auch kosten der familienheimfahrten.

Wie muss ich die Mitfahrten belegen? Mit genauem Datum oder
nur Unterschrift des Bekannten?

nun ja, einfach vollständige angabe seiner adresse, dann munter ihn dazu auf, auch eine aequivalente liste abzugeben, wo du immer als fahrer draufstehst und wenn die abgestimmt sind, kann das FA ja kontrollmeldungen vom anderen FA einholen. mehr würde ich nicht machen!

Was ist, wenn die DHH nicht anerkannt wird, kann ich dann aber
wenigstens die Familienheimfahrten absetzen?

nein, wenn keine DHHF --> wohnsitz und lebensmittelpunkt dort wo du nun bist —> fahrten nach irgendwoandershin sind privat veranlasst und somit auch keine werbungskosten.

gruss vom

showbee