Doppelte haushaltsführung

Hallo,

Person X hat einen neuen job 400km entfernt von seinem wohnsitz.

er wohnt „mietfrei“ in einem ausgebauten teil des elterlichen hauses. dieser teil soll er demnächst von einem elternteil käuflich erwerben. seine exfrau und kind leben auch im wohnsitzort. demzufolge pendelt x jedes wochenende an seinen wohnsitz.
am arbeitsort schläft x bei einem freund und zahlt diesem eine kleine entschädigung für die unterkunft.

kann x diese entschädigung steuerlich als doppelte haushaltsführung geltend machen?

vielen dank,

thomas

Hallo,

am arbeitsort schläft x bei einem freund und zahlt diesem eine
kleine entschädigung für die unterkunft.

kann x diese entschädigung steuerlich als doppelte
haushaltsführung geltend machen?

prinzipiell ja, jedoch ist zu beachten, dass diese Mietzahlung dann auch von diesem Freund versteuert werden sollte.

Gruß
Lawrence

keine Doppelte Haushaltsführung
Hi !

Wenn bei dem Freund am Arbeitsort lediglich übernachtet wird, ein eigener Hausstand also nicht vorliegt, sind die Voraussetzungen für eine Doppelte Haushaltsführung nicht erfüllt.

Ob und wenn ja mit welchen Nachweisen die Aufwendungen nach der neuen Rechtslage (seit 01.01.2008) als Aufwendungen für eine auswärtige Tätigkeit abzugsfähig sind, habe ich nicht geprüft. Hierzu können sich berufenere Geister äußern.

BARUL76

Hallo,

danke für die Antwort.

Ab wann gitl denn ein „eigener Haustand“?

Abgrenzung:
Was ist mit WG Wohnung?
Mietung eines Zimmers, nutzung gemeinsame Küche/ Bad?

Vielen Dank,

Thomas

doppelte Haushaltsführung
Hi,

Ab wann gitl denn ein „eigener Haustand“?

Abgrenzung:
Was ist mit WG Wohnung?
Mietung eines Zimmers, nutzung gemeinsame Küche/ Bad?

Notwendig sind zwei Haushalte, sonst ist es ja kein doppelter Haushalt. Entscheidend ist, dass man einen Hauptwohnsitz mit eigener Wohnung hat.

Am Arbeitsort kann dann die Übernachtung auch bescheidener geschehen und ein WG Zimmer reicht aus. Abziehbar sind nur die nachgewiesenen kosten.

schöne Grüße
C.