Halli Hallo zusammen,
das Thema ist ja im Forum schon oft diskutiert worden, dennoch kann ich leider keine eindeutigen Hinweise finden, die die Situation beschreiben würden…gehen wir mal von folgendem Sachverhalt aus:
Arbeitnehmer AN (unverheiratet, keine Kinder) wohnt in Ort A alleine in einer Mietwohnung (Nicht bei den Eltern od. ähnl.). Er nimmt jedoch eine Stelle im 350KM entfernten Ort B an und mietet dort eine Wohnung (62m²).
Der AN hat eine Freundin (F) am Hauptwohnort A, die aktuell ebenfalls in einer eingenen Mietwohnung lebt. die beiden planen, dass der AN bei F einzieht und an den Wochenenden dort wohnt.
Muss der AN bei F mit im Mietvertrag stehen? AN beteiligt sich an den Kosten der Wohnung, jedoch nicht vertraglich geregelt, sondern nach seinen Möglichkeiten. Sind hier irgendwelche Nachweise von Nöten?
Gesetz des Falles die Situation ist nun so, dass AN und F zusammen wohnen…plötzlich würde F arbeitslos und beantragt Wohngeld od. ähnl. hätte die Tatsache, dass AN bei ihr wohnt Auswirkungen auf die zu erhaltenden Leistungen des Staates? Wenn ja, welche?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!!!
Es ist davon auszugehen, dass AN ein rechtschaffender Bürger ist und eine doppelte Haushaltsführung in der Tat vorliegt…
So, das wars dann jetzt, nochmals vielen Dank im Voraus!