Doppelte Haushaltsführung

Hallo,

kann eine doppelte Haushaltsführung auch aus privatem Anlass begründet werden? (Neues BFH-Urteil von 2009) Z.B. Ein Student, der hauptwohnsitzlich bei den Eltern gemeldet ist(Baden-Württemberg), nimmt sich im April für sein Zweitstudium eine Wohnung in München. Eigentlich lebt er seit November 2009 bereits in der Wohnung der Freundin. Die beiden überlegen nun, dass er sich bei seiner Freundin hauptwohnsitzlich meldet. Können dann die Unterkunftskosten am Studienort und die wöchentlichen Fahrten in die Wohnung der Freundin als Werbungskosten abgestzt werden?

Liebe Grüße
Eure Ariadne

Hallo,

kann eine doppelte Haushaltsführung auch aus privatem Anlass
begründet werden? (Neues BFH-Urteil von 2009) Z.B. Ein
Student, der hauptwohnsitzlich bei den Eltern gemeldet
ist(Baden-Württemberg), nimmt sich im April für sein
Zweitstudium eine Wohnung in München. Eigentlich lebt er seit
November 2009 bereits in der Wohnung der Freundin. Die beiden
überlegen nun, dass er sich bei seiner Freundin
hauptwohnsitzlich meldet. Können dann die Unterkunftskosten am
Studienort und die wöchentlichen Fahrten in die Wohnung der
Freundin als Werbungskosten abgestzt werden?

Die Frage ist ob der Student auch tatsächlich eine EIGENE Wohnung (auf eigener Rechnung) hat oder ob er „nur bei den Eltern wohnt“. Im zweiten Fall ist KEIN DOPPELTER Haushalt vorhanden.

LG