Hallo,
Situation ist fester Wohnsitz in Frankfurt, Arbeit als Angestellte Mo-Fr in Stuttgart. Temporäre Unterkunft in Stuttgart, zurück nach Frankfurt für jedes Wochenende = zwei Mieten + Fahrtkosten nach Frankfurt.
Habe gehört, dass dies in der Einkommenssteuererklärung als doppelte Haushaltsführung angegeben werden kann. In welchem Rahmen bewegt sich dann eine Rückerstattung? Ich kenne mich damit überhaupt nicht aus. Und werden auch wöchentliche Wohnungsgesuchanzeigen berücksichtigt? Für 3 Mo belaufen die sich schon auf 250 EUR, bisher war die richtige Wohnung leider nicht dabei.
Danke & Grüße
Kris