Doppelte Haushaltsführung

Hallo Experten,

Unternehmer U hat seinen Geschäftssitz in der Stadt A und auch eine Wohnung für die Woche dort. Die Freizeit verbringt er mit seiner Frau auf dem Land im Dorf B. Ist es für die steuerliche Absetzbarkeit der Stadtwohnung von Bedeutung, welches der erste und welches der zweite Wohnsitz ist ?

Danke für jeden Hinweis

Gruß

Nordlicht

Hallo,
natürlich ist es von Bedeutung, welches der erste und zweite Wohnsitz ist. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer oder hier der Unternehmer ausserhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort übernachtet. Es können nur die notwendigen und angemessenen Aufwendungen der Wohnung am Beschäftigungsort berücksichtigt werden ( BFH vom 16.03.2010 VIII R 48/07 )

Gruss

Danke, das hilft mir weiter.

Gruß

Nordlicht