Doppelte Haushaltsführung

Hallo Forum :smile:

Eine knifflige Frage…der Einfachheit halber verwende ich ein paar Abkürzungen:

Person X
Lebensmittelpunkt: Stadt L
Arbeitsplatz: Stadt A

Angenommen, Person X hat seinen Lebensmittelpunkt in Stadt L. Dort hatte er lange einen Zweitwohnsitz gemeldet (der Erstwohnsitz war währenddessen in einer nicht weiter relevanten dritten Stadt, in der er aufgewachsen war).

Nun hat er einen Arbeitsplatz in Stadt A angenommen. Aus finanziellen Gründen (und weil der Mietvertrag ohnehin befristet war) wurde der Wohnsitz in L vorerst aufgegeben. Nebenwohnsitz ist keiner mehr gemeldet, Hauptwohnsitz weiter in der nicht relevanten dritten Stadt (weder L noch A).

Person X sieht seinen Lebensmittelpunkt weiterhin in L und verbringt viel Zeit dort. Bedingt durch die Entfernungen benötigt X aber (auch) eine Wohnung am Arbeitsplatz in Stadt A. Nach Möglichkeit möchte X also zwei (kleine) Wohnungen unterhalten: Am Lebensmittelpunkt in L und am Arbeitsplatz in A.

Wie ist die rechtliche Situation? Kann X erreichen, dass die berufliche Mobilität abseits des Lebensmittelpunkts auch steuerlich berücksichtigt wird? - Kann X z. B. zuerst eine Wohnung am Lebensmittelpunkt in L suchen, dort einen Erstwohnsitz anmelden, danach in A eine Wohnung suchen und dort einen Zweitwohnsitz anmelden – und die Wohnung am Zweitwohnsitz dann als doppelte Haushaltsführung o.ä. berücksichtig wird?

es wird immer nur die wohnung am zweitwohnsitz berücksichtigt. hier muss die aufnahme des arbeitsplatzes mit der anmietung in zusammenhang stehen.

meldewesen ist dem finanzamt vordergründig latte, da kann man viel konstruieren, wenn man will.

das gekasper am lebensmittelpunkt mit umzug und neubegründung usw. könnte problematisch werden, ich sehe das aber nicht so wild. in der erklärung wird idr erstmal die neugründung am neuen arbeitsort dokumentiert werden müsse und dann prüft das FA evtl. die begebenheiten am lebensmittelpunkt.

gruß inder

Hallo,

es wird immer nur die wohnung am zweitwohnsitz berücksichtigt.

Naja, bei doppelter Haushaltsführung kommt es schon irgendwie auf zwei an. Auch wenn es da eben nur um Haushalte geht.

hier muss die aufnahme des arbeitsplatzes mit der anmietung in zusammenhang stehen.

Steht wo?

meldewesen ist dem finanzamt vordergründig latte, da kann man viel konstruieren, wenn man will.

So isses.

das gekasper am lebensmittelpunkt mit umzug und neubegründung usw. könnte problematisch werden,

Warum?

ich sehe das aber nicht so wild. in der erklärung wird idr erstmal die neugründung am neuen arbeitsort dokumentiert werden müsse und dann prüft das FA evtl. die begebenheiten am lebensmittelpunkt.

Das könnte bei Ledigen passieren.

Grüße

Hallo,

es wird immer nur die wohnung am zweitwohnsitz berücksichtigt.

Naja, bei doppelter Haushaltsführung kommt es schon irgendwie
auf zwei an. Auch wenn es da eben nur um Haushalte geht.

unter „berücksichtigt“ verstehe ich die geltend machung der aufwendungen. da kommen dann die des wohnsitzes am arbeitsort zum tragen.

hier muss die aufnahme des arbeitsplatzes mit der anmietung in zusammenhang stehen.

Steht wo?

ergibt sich aus der logik der sache.

meldewesen ist dem finanzamt vordergründig latte, da kann man viel konstruieren, wenn man will.

So isses.

das gekasper am lebensmittelpunkt mit umzug und neubegründung usw. könnte problematisch werden,

Warum?

weil evt. ein zeitraum während der DHHF vorliegt, in der kein erstwohnsitz dokumentierbar ist. wird aber jetzt zu speziell…

ich sehe das aber nicht so wild. in der erklärung wird idr erstmal die neugründung am ::neuen arbeitsort dokumentiert werden müsse und dann prüft das FA evtl. die ::begebenheiten am lebensmittelpunkt.

Das könnte bei Ledigen passieren.

ja, deshalb auch hier von mir erwähnt.

gruß inder

Hallo ihr,

danke schon mal für Eure Antworten!

das gekasper am lebensmittelpunkt mit umzug und neubegründung usw. könnte problematisch werden,

Warum?

weil evt. ein zeitraum während der DHHF vorliegt, in der kein
erstwohnsitz dokumentierbar ist. wird aber jetzt zu
speziell…

Genau bei dem Punkt bin ich mir unschlüssig. Da hatte ich gehofft, dass es bereits Regelungen für diesen Fall geben könnte (wenn ein fester Wohnsitz am Lebensmittelpunkt kurzzeitig nicht mehr existiert hat). Dem ist dann wohl nicht so?

ich sehe das aber nicht so wild. in der erklärung wird idr erstmal die neugründung am ::neuen arbeitsort dokumentiert werden müsse und dann prüft das FA evtl. die ::begebenheiten am lebensmittelpunkt.

Das könnte bei Ledigen passieren.

Was könnte das FA denn in so einem Fall prüfen?

Grüße

T1000

Hallo,

weil evt. ein zeitraum während der DHHF vorliegt, in der kein
erstwohnsitz dokumentierbar ist. wird aber jetzt zu
speziell…

Genau bei dem Punkt bin ich mir unschlüssig. Da hatte ich gehofft, dass es bereits Regelungen für diesen Fall geben könnte (wenn ein fester Wohnsitz am Lebensmittelpunkt kurzzeitig nicht mehr existiert hat). Dem ist dann wohl nicht so?

ich sehe das aber nicht so wild. in der erklärung wird idr erstmal die neugründung am ::neuen arbeitsort dokumentiert werden müsse und dann prüft das FA evtl. die ::begebenheiten am lebensmittelpunkt.

Das könnte bei Ledigen passieren.

Was könnte das FA denn in so einem Fall prüfen?

Ob eben der Lebensmittelpunkt dort ist, wo ihn der Steuerpflichtige angegeben hat. Bei Verheirateten ist das einfach. Das ist da, wo der Ehepartner ist.
Dieses zeitweilige Nichtexistenz einer Wohnung am angegebenen Lebensmittelpunkt könnte dann als Anhalt genommen werden, dass es eben nicht der Lebensmittelpunkt ist, sondern die Wohnung am/in der Nähe des Arbeitsplatzes. Das muss man dann ggf. widerlegen.

Grüße