Hallo Forum
Eine knifflige Frage…der Einfachheit halber verwende ich ein paar Abkürzungen:
Person X
Lebensmittelpunkt: Stadt L
Arbeitsplatz: Stadt A
Angenommen, Person X hat seinen Lebensmittelpunkt in Stadt L. Dort hatte er lange einen Zweitwohnsitz gemeldet (der Erstwohnsitz war währenddessen in einer nicht weiter relevanten dritten Stadt, in der er aufgewachsen war).
Nun hat er einen Arbeitsplatz in Stadt A angenommen. Aus finanziellen Gründen (und weil der Mietvertrag ohnehin befristet war) wurde der Wohnsitz in L vorerst aufgegeben. Nebenwohnsitz ist keiner mehr gemeldet, Hauptwohnsitz weiter in der nicht relevanten dritten Stadt (weder L noch A).
Person X sieht seinen Lebensmittelpunkt weiterhin in L und verbringt viel Zeit dort. Bedingt durch die Entfernungen benötigt X aber (auch) eine Wohnung am Arbeitsplatz in Stadt A. Nach Möglichkeit möchte X also zwei (kleine) Wohnungen unterhalten: Am Lebensmittelpunkt in L und am Arbeitsplatz in A.
Wie ist die rechtliche Situation? Kann X erreichen, dass die berufliche Mobilität abseits des Lebensmittelpunkts auch steuerlich berücksichtigt wird? - Kann X z. B. zuerst eine Wohnung am Lebensmittelpunkt in L suchen, dort einen Erstwohnsitz anmelden, danach in A eine Wohnung suchen und dort einen Zweitwohnsitz anmelden – und die Wohnung am Zweitwohnsitz dann als doppelte Haushaltsführung o.ä. berücksichtig wird?