Hallo zusammen,
es geht um die doppelte Haushaltsführung. Momentan wohne ich noch an meinem Studienort und habe hier auch meinen Lebensmittelpunkt (Freundin, Freunde, Vereine). Ich wohne hier (Erstwohnsitz) in einem Zimmer zur Untermiete bei einem älteren Ehepaar. In kürze werde ich ca. 800 km weit weg in einen anderen Ort ziehen, um meiner Arbeit nachzugehen. Dort beziehe ich eine Whg
hallo matze,
sorry,aber da kann ich dir wirklich nicht weiterhelfen…vom fa hab ich leider fast überhaupt keine ahnung.da solltest du mal einen buchhalter od.ähnliches fragen…ich bin koch!!also meilenweit von solchen sachen weg…aber du findest bestimmt hier jemand passenden…lg
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HAbe kurz recherchiert, aber ich erhebe keinen Ansprucht auf Vollständigkeit oder Richtigkeit:
Als Zweitwohnung kommt jede dem Arbeitnehmer entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stehende Unterkunft in Betracht, z.B. auch eine eigene Eigentumswohnung, ein möbliertes Zimmer, ein Hotelzimmer, eine Gemeinschaftsunterkunft.
Entscheidend ist, dass der doppelte Haushalt aus beruflichen Gründen begründet wurde. Ist der doppelte Haushalt entstanden, so ist es in der Folgezeit unbeachtlich, aus welchen Gründen dieser weiter aufrechterhalten wird, eine zeitliche Begrenzung des Werbungskostenabzugs wird nicht vorgenommen. Die übergangsweise eingeführte gesetzliche Befristung des Werbungskostenabzugs auf zwei Jahre ist vom Bundesverfassungsgericht wegen Verstoßes gegen das objektive Nettoprinzip für nicht rechtmäßig erklärt worden.
GLG
Hallo Jillian,
danke für Deine Antwort. Diese Textpassage kannte ich auch schon. Nach meiner Interpretation gilt dies aber nur für die zweitwohnung am arbeitsort. Im Umkehrschluss heisst das für mich, dass ich unter diesen Bedingungen keine doppelte Haushaltsfürhung machen könnte.
Kann das jemand bestätigen oder Widerlegen?!
MfG
Matze