Doppelte Haushaltsführung

Hallo,
Mein Lebensmittelpunkt war immer X. Der von meiner Frau auch.

Aus beruflichen Gründen sind wir nach Y gezogen, ca. 150km von X entfernt. Aufgrund meiner Probezeit blieb meine Frau zunächst weiterhin in X beschäftigt und wir haben in Y eine Mietwohnung bezogen.

Nachdem die Probezeit erfolgreich gemeistert wurde, haben wir uns auf die Suche nach einer Eigentumswohnung in Y begeben und diese auch gefunden, da wir unseren Lebensmittelpunkt aus beruflichen Gründen endgültig nach Y verlegen wollten.

Jetzt haben sich die letzte Miete und die erste Finanzierungsrate inkl.Nebenkosten und Hausgeld leider im ersten Monat überschnitten.

Wird das FA einer doppelten HHF für diesen einen Monat zustimmen? Versuchen würde ich’s, aber wie sind die Erfolgschancen?

Vielen Dank schonmal.

Grüße

Ich befasse mich ausschliesslich mit Fragen zur Steueroptimierung offshore

Hallo,
die Erfolgschancen teilt Ihnen Ihr Finanzamt gerne mit. Bitte wenden Sie sich einfach an Ihren zuständigen Mitarbeiter.

Viele Grüße

Hallo Mgrodi,
wenn ich das richtig vertsehe, waren Mietwohnung und Eigentumswohnung in Y?
Dann denke ich Ihr habt keine Chance. Anders wäre es, wenn die Mietwohnung in X wäre, dann könntet Ihr die doppelte Haushaltsführung angeben.
Gruß eve

Hallo,
zur Zeit sehe ich keine d. HHF (doppelte Haushaltsführung), denn sowohl Sie als auch Ihre Frau sind von X nach Y in eine Mietwohnung gezogen und danach von der Mietwohnung in Y in eine Eigentumswohnung in Y. Eine d. HHF in Y?
Eine d. HHF wäre gegeben, wenn Sie die Wohnung in X behalten hätten, Ihre Frau in X gewohnt und gearbeitet hätte und Sie in Y eine Mietwohnung gehabt hätten und in Y gearbeitet hätten. Das ist eine d. HHF.
Falls ich den Sachverhalt falsch interpretiert habe, schreiben Sie bitte nochmal. Gut wäre mit Daten, wer von wann bis wann wo (in X oder Y) gewohnt und gearbeitet hat.
Das würde helfen, evtl. doch noch eine d. HHF zu finden, was ja gut wäre.
Gruss Barbara

Hi,

probieren würde ich es und ggf. dem FA die Sache erklären, warum und wieso das so war bzw. sein musste.

Die FAs sind an manchen Stellen unterschiedlich kulant, daher kann man hier keine globale Erfolschancen nennen.

Aber deiner Erklärung nach ist die Sache ja schlüssig und sollte daher auch gute Chanchen haben.

Grüsse

Da sehe ich grundsätzlich keine Probleme. Überschneidungen lassen sich nicht vermeiden. Grundsätzlich sollten Sie alles beantragen, was Ihnen Ihrer Meinung nach zusteht. Falls das Finanzamt etwas ablehnt, muss es begründen, warum. Dann können Sie immer noch überlegen, ob Sie dagegen Einspruch einlegen.

Hallo,

geben Sie beide Standorte in der Erklärung an und begründen diese auch so, das beide gleich genutzt wurden.
Mfg.

Sorry, doppelte Haushaltsführung dürfte das nicht sein.
Und ich kann mir zwar vorstellen, dass das Finanzamt das als außergewöhnliche Belastung ansieht, aber damit kenne ich mich nicht wirklich aus.

Grüße

Hallo,

versuchen kannst du es auf jeden Fall.

Ich würde aber sagen, dass die doppelte Haushaltsführung (steuerlich) endete, als ihr nach Y gezogen seid. Dass ihr dort umzieht, scheint ja nicht beruflichveranlasst zu sein.

Eben dies solltest du aber versuchen, zu belegen, damit die Chancen auf Anerkennung steigen: Liegt die neue Wohnung näher am Betrieb? - Gibt es einen Grund, worum einer von euch seine Tätigkeit nur von dort (oder zumindest besser) ausüben könnte? - Wenn das alles nicht hilft, würde ich versuchen, den zweiten Umzug als von vornherein geplant und nur der Probezeit geschuldet darzustellen. Denn die ist ja beruflich veranlasst.

Viel Erfolg!
Roger

Die doppelte Haushaltsführung als solche gibt es ja nicht mehr, aber die Mehrkosten für die berufliche Umorientierung werden als Werbungskosten anerkannt. Dazu zählt auch die Miete am alten Wohnort. Der Einfachheit halber, im Finanzamt sitzen auch nur Schreibtischtäter, sollte das Ummeldedatum erst nach Ablauf des Mietvertrages liegen.

Gruß Uwe

Hallo,
habe dir unten 2 Links. Beim zweiten Link kannst du dir auch eine genauere Beschreibung runterladen. Wie groß die Chance ist, kann ich dir nicht sagen, aber generell würde ich dir vorschlagen, belese dich und beschreibe die Gründe und Umstände, in einem der Steuererklärung beigefügten Schreiben. Alles versuchen und mehr wie streichen, kann es das FA nicht. Vieles liegt auch im Ermessen des Sachbearbeiters.
http://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten-f…

http://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten-f…

vg

Hallo Mgrodi,

In unserem Rechtstipp unter

http://www.anwalt.de/rechtstipps/doppelte-haushaltsf…

findest du ein Urteil vom Bundesfinanzhof. Dieser hat den Werbungskostenabzug auch für Fälle anerkannt, in denen der Privathaushalt vom Beschäftigungsort wegverlegt wird.

Ob und, wenn ja, in wie weit eine solche Regelung auch für dich in Frage kommt, solltest du beim Finanzamt oder einem Steuerberater hinterfragen.

Wir hoffen, wir konnten dir damit weiterhelfen,

Viele Grüße,

dein Team von anwalt.de

PS: Du bist noch auf der Suche nach einem passenden Steuerberater?

www.steuerberater.net kann dir dabei helfen!

Deklarieren Sie alles routinemäßig -
schauen Sie dann, was evtl. (nicht) gestrichen wird.

Wenn’s nicht korrigier bar ist, würde ich die Ausgaben de facto angeben.

viel Glück!