Hallo Experten,
wird die doppelte Haushaltsführung von Selbständigen genauso behandelt wie bei Arbeitnehmern oder entfällt die zeitliche Begrenzung ?
Danke für Eure Hinweise.
Gruß
Nordlicht
Hallo Experten,
wird die doppelte Haushaltsführung von Selbständigen genauso behandelt wie bei Arbeitnehmern oder entfällt die zeitliche Begrenzung ?
Danke für Eure Hinweise.
Gruß
Nordlicht
Siehe § 4 Absatz 5 Satz 6 EStG -Einkommensteuergesetz-.
Findest Du u.a. auf www.gesetze-im-internet.de
Gruß, RHG.