Hallo,
wie ist denn der letzte Stand bzgl. der 2 Jahresfrist? Da war doch im gespräch, Diese aufzuheben. Nehmen wir mal an, jemand hat 2 Jahre die DHHF anerkannt bekommen und die 2 Jahre sind nun seit September um. Wie geht es weiter? Kann man über die 2 Jahre hinaus weiter die DHHF ansetzen? (so das war jetzt hoffentlich „3.-Person-konform“
))
DANKE
Hallo,
aufgehoben in dem Sinn, dass nichts mehr davon im Gesetz steht, ist die genannte Befristung bereits seit 2004.
Unabhängig davon hat sie auch für die davor liegenden Zeiträume keine Wirkung, soweit es für diese Zeiträume noch keine rechtskräftige Veranlagung gibt. Unabhängig davon, warum diese noch „offen“ sind.
Mit Kettenabordnung oder nicht hat das nichts zu tun, der GF mit Familie in Eltville, der seit Jahr und Tag in München arbeitet und dort ein Appartementchen während der Woche bewohnt, ist damit genau so gemeint.
Heißt: Für 2003 bis zum Ende die Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung erklären und dann den Bescheid ziemlich genau studieren.
Schöne Grüße
MM
Ja, danke für die Hinweise! Mal schaun ob das Finanzamt dann Ärger macht in 2005!? Man wird sicher den Bescheid genau studieren müssen und selber nachrechnen.
Gruß
Zorro