Doppelte Haushaltsführung 2003 Fahrtkosten

Ein Arbeitnehmer bekommt Fahrtkosten (Familienheimfahrten, Anfahrten zur Arbeit) von seinem Arbeitgeber erstattet. Diese Kosten werden sämtlich, für eine Bahncard 50% 2.Klasse erstattet (und sind zum größten Teil auch so angefallen)!

Besteht die Möglichkeit gegenüber dem Finanzamt die höhere Kilometerpauschale anzusetzen?

Danke und Gruß
Thomas

Hi !

Es besteht nicht nur die „Möglichkeit“, sondern sogar der „gesetzliche Zwang“ zum Ansatz der km-Pauschale. Es sind jedoch die Arbeitgeber-Erstattungen abzuziehen.

BARUL76

Danke BARUL76 !

Nur noch mal zur Klarheit:

Das Finanzamt besteht also nur auf dem Nachweis, dass eine Heimfahrt durchgeführt wurde und die Differenz zwischen Arbeitgebererstattung (Bahnfahrkarte) und Kilometerpauschale (0,40 € / Kilometer), kann beim FA geltend gemacht werden?

Angenommen der Wohnort ist in A und der Arbeitsort der DHH ist in B. Zwischen A und B gibt es eine extrem ungünstige Verkehrsanbindung und der Arbeitnehmer entscheidet sich nach C seine Familienheimfahrten zu tätigen. Die Fahrtkosten für Familienheimfahrten von B nach C liegen unter denen von B nach A, der Arbeitgeber stimmt zu, da diesem egal ist wohin sein Arbeitnehmer am Wochenende fährt. Kann da das Finanzamt etwas dagegen haben, wenn die Kilometerpauschale von A nach B angesetzt wird?

Danke
TNO

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Hi !

Das Steuerrecht legt immer die tatsächlichen Verhältnisse zu Grunde. Wenn die Fahrt also nach C stattgefunden hat, darf (theoretisch) auch nur diese angesetzt werden. In der Praxis wird aber immer wieder fehlerhafterweise die Fahrt nach B angesetzt.
Da in diesem speziellen EInzelfall sogar die Nachfrage kam, würde der Ansatz der Fahrt nach B „bewußt und gewollt“ zu einer Steuerminderung führen und daher die Steuerstrafrechtlichen und Strafrechtlichen Konsequenzen der Steuerhinterziehung mit sich bringen (wenn es rauskommt).

BARUL76

Danke BARUL76!

MfG TNO