Ein Arbeitnehmer bekommt Fahrtkosten (Familienheimfahrten, Anfahrten zur Arbeit) von seinem Arbeitgeber erstattet. Diese Kosten werden sämtlich, für eine Bahncard 50% 2.Klasse erstattet (und sind zum größten Teil auch so angefallen)!
Besteht die Möglichkeit gegenüber dem Finanzamt die höhere Kilometerpauschale anzusetzen?
Es besteht nicht nur die „Möglichkeit“, sondern sogar der „gesetzliche Zwang“ zum Ansatz der km-Pauschale. Es sind jedoch die Arbeitgeber-Erstattungen abzuziehen.
Das Finanzamt besteht also nur auf dem Nachweis, dass eine Heimfahrt durchgeführt wurde und die Differenz zwischen Arbeitgebererstattung (Bahnfahrkarte) und Kilometerpauschale (0,40 € / Kilometer), kann beim FA geltend gemacht werden?
Angenommen der Wohnort ist in A und der Arbeitsort der DHH ist in B. Zwischen A und B gibt es eine extrem ungünstige Verkehrsanbindung und der Arbeitnehmer entscheidet sich nach C seine Familienheimfahrten zu tätigen. Die Fahrtkosten für Familienheimfahrten von B nach C liegen unter denen von B nach A, der Arbeitgeber stimmt zu, da diesem egal ist wohin sein Arbeitnehmer am Wochenende fährt. Kann da das Finanzamt etwas dagegen haben, wenn die Kilometerpauschale von A nach B angesetzt wird?
Danke
TNO
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Das Steuerrecht legt immer die tatsächlichen Verhältnisse zu Grunde. Wenn die Fahrt also nach C stattgefunden hat, darf (theoretisch) auch nur diese angesetzt werden. In der Praxis wird aber immer wieder fehlerhafterweise die Fahrt nach B angesetzt.
Da in diesem speziellen EInzelfall sogar die Nachfrage kam, würde der Ansatz der Fahrt nach B „bewußt und gewollt“ zu einer Steuerminderung führen und daher die Steuerstrafrechtlichen und Strafrechtlichen Konsequenzen der Steuerhinterziehung mit sich bringen (wenn es rauskommt).