Doppelte Haushaltsführung - Änderungen ab 2014 ?

Hallo zusammen,

kann jemand meine Fragen beantworten ?

  1. Wenn die doppelte Haushaltsführung bereits 2012 anerkannt wurde, müssen 2013 und folgende Jahre auch noch Beweise erbracht werden, dass es so ist wie es ist ?

  2. Ab 2014 soll es Änderungen geben… heißt das, dass diese schon ab der EKst 2013 gelten, sprich ab Mittwoch - oder erst im nächsten Jahr…

  3. Doppelte Haushaltsführung - gibt es hier eine zeitliche Begrenzung ? Vielleicht maximal 5 Jahre oder so ?

Wäre nett, wenn mich hier jemand aufschlauen würde.

Danke euch sehr …

Eure 
sun *

Hallo.

  1. Die Est wird immer für ein Kalenderjahr festgesetzt. Die doppelte Haushaltsführung kann daher grundsätzlich jährlich geprüft werden. Eine erneute Überprüfung wird aber warscheinlich nur dann durchgeführt, wenn sich wichtige Eckdaten ändern.

  2. Die Änderungen gelten mit Datum 1.1.2014. Auf die Steuer(erklärung) für 2013 haben sie also noch keine Auswirkung.

  3. Nein, eine solche Begrunzung gibt es nicht.

Gruß, Heiko

Herzlichen Dank Heiko… nun bin ich etwas schlauer…
Guten Rutsch…

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