Hallo zusammen,
kann jemand meine Fragen beantworten ?
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Wenn die doppelte Haushaltsführung bereits 2012 anerkannt wurde, müssen 2013 und folgende Jahre auch noch Beweise erbracht werden, dass es so ist wie es ist ?
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Ab 2014 soll es Änderungen geben… heißt das, dass diese schon ab der EKst 2013 gelten, sprich ab Mittwoch - oder erst im nächsten Jahr…
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Doppelte Haushaltsführung - gibt es hier eine zeitliche Begrenzung ? Vielleicht maximal 5 Jahre oder so ?
Wäre nett, wenn mich hier jemand aufschlauen würde.
Danke euch sehr …
Eure
sun *