Guten Tag,
zum 01.01. erfolgt ein Arbeitgeberwechsel, dies geht mit einer doppelten Haushaltsführung einher. Beruflichbedingt wird im 370km entfernten A ein Zweitwohnsitz gegründet. Jedes Wochenende erfolgt eine Familienheimfahrt zum ehelichen gemeinsamen Wohnsitz in B.
Die Zweitwohnung wird bereits ab 15.12. angemietet, um einen reibunglose Jobstart zu gewährleisten. Weiter sind für die Zweitwohnung Anschaffungen notwendig (Bett, Schrank, Geschirr, …), diese werden auch noch vor dem Jahreswechsel getätig.
Handelt es sich bei den Kosten (Anschaffung, Miete & Nebenkosten, Umzugs- u. Fahrtkosten, …) vor dem Jahreswechsel um Werbungskosten des Jahres 2009 oder unterliegen diese dem Veranlagungsjahr 2010?
Vielen Dank im voraus!