Doppelte Haushaltsführung - befr. Vertrag

Bisher wurde - zumindest in einigen Fällen - die doppelte Haushaltsführung anerkannt, wenn es sich bei der Arbeit am Beschäftigungsort um einen befristeten Vetrag handelt. (Single - kein eigener Hausstand).
Diesbezüglich eine Frage: Kann es passieren, dass wenn der Vertrag verlängert wird, dass das Finanzamt Steuererstattungen zurückfordern kann?
Wie sollte sich jemand verhalten (z. B. bei der nächsten Steuererklärung), auf den der geschilderte Fall zutrifft. Gibt es diesbezüglich Änderungen für 2004/2005?

Danke im Voraus

Hallo,

Bisher wurde - zumindest in einigen Fällen - die doppelte
Haushaltsführung anerkannt, wenn es sich bei der Arbeit am
Beschäftigungsort um einen befristeten Vetrag handelt. (Single

  • kein eigener Hausstand).
    Diesbezüglich eine Frage: Kann es passieren, dass wenn der
    Vertrag verlängert wird, dass das Finanzamt Steuererstattungen
    zurückfordern kann?

Grundsätzlich nein. Die Verlängerung ändert ja nichts daran, dass der Vertrag befristet war und eine Verlängerung ist auch keine ungewöhnliche Sache sondern kommt laufend vor.
Anders wäre es, wenn der Vertrag nur befristet geschlossen wurde um die DHF zu bekommen, dies wäre aber eigentlich nur unter Verwandten (AG-AN) denkbar.

Wie sollte sich jemand verhalten (z. B. bei der nächsten
Steuererklärung), auf den der geschilderte Fall zutrifft. Gibt
es diesbezüglich Änderungen für 2004/2005?

Es gibt Änderungen:
Die befristung der DHF auf 2 Jahre ist gesetzlich weggefallen, andererseits werden aber nur noch „echte“ anerkannt, d.h. wenn der steuerpflichtige wirklich zwei Haushalte unterhält, das Zimmerlein bei den Eltern reicht nicht mehr. In diesem Fall gab es sie aber auch vorher eigentlich nur für 3 Monate.

Grüße
Chris

Hallo Chris,

danke für die Antwort noch eine Frage zum letzten Punkt:
Zitat:

Es gibt Änderungen:
Die befristung der DHF auf 2 Jahre ist gesetzlich weggefallen,
andererseits werden aber nur noch „echte“ anerkannt, d.h. wenn
der steuerpflichtige wirklich zwei Haushalte unterhält, das
Zimmerlein bei den Eltern reicht nicht mehr. In diesem Fall
gab es sie aber auch vorher eigentlich nur für 3 Monate.

Ich habe gehört, dass in diesem Fall zumindest noch die Heimfahrten geltend gemacht werden können. Stimmt das?

Es gibt Änderungen:
Die befristung der DHF auf 2 Jahre ist gesetzlich weggefallen,
andererseits werden aber nur noch „echte“ anerkannt, d.h. wenn
der steuerpflichtige wirklich zwei Haushalte unterhält, das
Zimmerlein bei den Eltern reicht nicht mehr. In diesem Fall
gab es sie aber auch vorher eigentlich nur für 3 Monate.

Ich habe gehört, dass in diesem Fall zumindest noch die
Heimfahrten geltend gemacht werden können. Stimmt das?

Das sehe ich auch so, nennt sich dann aber nicht mehr DHF sondern Fahrten Wohnung-Arbeit zum entfernt gelegenen Wohnort.

Grüße
Chris

Das sehe ich auch so, nennt sich dann aber nicht mehr DHF
sondern Fahrten Wohnung-Arbeit zum entfernt gelegenen Wohnort.

In welcher Zeile sind diese dann einzutragen? Dort wo die täglichen Fahrten zur Arbeit eingetragen werden?

Das sehe ich auch so, nennt sich dann aber nicht mehr DHF
sondern Fahrten Wohnung-Arbeit zum entfernt gelegenen Wohnort.

In welcher Zeile sind diese dann einzutragen? Dort wo die
täglichen Fahrten zur Arbeit eingetragen werden?

Würde ich in diesem (natürlich rein tehoretischen) Fall so machen.

Grüße
Chris