Hallo!
Ich wohne mit meiner Tochter (19)in Dessau, beziehe Alg1 und Alg2. Meine Tochter hat gerade ihr Abitur bestanden und beginnt im September ein FSJ in Leipzig.Sie wohnt dann in einer Wg und die miete wird von dem Träger bei den sie tätig wird bezahlt. Außerdem bekommt sie ein Taschengeld in Höhe von 320,-Euro plus Aufwandsentschädigung in Höhe von 114,- Euro. Sie muss sich dort die ganze Woche versorgen und die Fahrkosten( günstigste Variante wäre Bahncard einmalig im Jahr 39,-Euro und dann jede hin und Rückfahrt 16,- Euro)selber tragen. Heute kam nun mein geänderter Bescheid. Schock pur. Ihr Taschengeld wird angerechnet bis auf 60,-Euro und ich bekomme nun nur noch 320,-Euro Alg1 und 200,- Euro Alg 2. Meine Miete allein beträgt 380,- Euro (2 Raumwohnung).Ist es wirklich rechtens das soviel von meiner Tochter angerechnet wird? Wie sieht es mit doppelter Haushaltsführung aus? ich brauche dringend einen Rat.
hallo,
da kann ich dir leider nicht helfen aber am besten ist es wenn du zum Anwahlt gehst…da bekommst du hilfe und selber zahlen musst du es nicht!!
Hallo Dani,
als erstes solltest du sofort Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und mit dazun schreiben, dass du die Begründung nachlieferst.
Bekommt deine Tochter noch Kindergeld, während sie im FSJ ist? Dann wäre eine mögliche Option deine Tochter aus der Bedarfsgemeinschaft heraus zu nehmen, für sich selbst hat sie ja genug Einkommen. Das Kindergeld sollte dann an deine Tochter ausgezahlt werden (musst du bei der Kindergeldkasse ändern lassen)
Du solltest dir unbedingt bei einer Beratungsstelle helfen lassen. Es gibt sicherlich mehr als nur eine Möglichkeit in eurem Fall, die Frage ist nur, welche die Beste ist, weil deine TOchter nach dem FSJ ja vermutlich wieder zu Hause wohnen soll, bzw du die Wohnung sicherlich halten willst.
Gruß,DC
Hallo diedani23,
ich würde die Bedarfsgemeinschaft auflösen.
Kann Ihre Tochter nicht dauernd in Leipzig wohnen?
Allein wegen der Entfernung ist es doch idealer.
Und das Fahrgeld hat Sie auch noch gespart.
Ich würde mit der Arge sprechen und den Sachverhalt
klären. Ihre Tochter kann Sie dann besuchen. Wenn Ihre Wohnung nicht grösser als ca. 50qm ist, sollte das kein Problem sein!?
Gruß
Wuddel
versuchen sie es beim sozialamt, man brauch sich da nicht für schämen, ist zum volkssport geworden. nach der sinnlosen einwanderungspolitik.
Hallo Wuddel
danke für deine schnelle Antwort. Genau das habe ich mir heute auch überlegt. Ich werde morgen gleich einen Termin in der Leistungsabteilung machen und meine Tochter wird sich in Dessau abmelden u in Leipzig anmelden. Der Gedanke das meine Tochter mein Lebensunterhalt mit finanzieren sollte war für mich ganz gruselig. Vielen Dank nochmal .
Liebe Grüße
Vielen Dank für die schnelle Hilfe
versuchen sie es beim sozialamt, man brauch sich da nicht für
schämen, ist zum volkssport geworden. nach der sinnlosen
einwanderungspolitik.
Vielen Dank für die schnelle Reaktion.
Hallo,
das Taschengeld im FSJ wird leider immer voll auf das AlG angerechnet. Aber Deine Tochter ist eigentlich kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mehr, wenn sie auszieht. Somit würde es lediglich auf ihr eigenes AlG angerechnet werden können. Mehr kann ich dazu nicht beitragen.
Liebe Grüße, viel Erfolg !!
Phantomin
Hallo. Meiner Meinung nach ist das zuviel und doppelte Haushaltsführung muß angerechnet werden. Am besten bei der Arge vorsprechen. LG