Doppelte Haushaltsführung bei Alleinstehenden

Das BMF hat ein Schreiben zur doppelten Haushaltsführung bei Alleinstehenden veröffentlicht:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage25381/BM…

Gruß

Peter

Na endlich, es geht doch …

Jetzt haben auch die letzten begriffen, warum die doppelte Haushaltsführung so heißt.

Da es bei der DHF eh schon so viele Missverständnisse gibt, möchte ich mal darauf hinweisen, dass der Steuerpflichtige ohne eigenen Hausstand nicht mit einem Alleinstehenden gleichgestellt werden sollte auch wenn das der häufigste Fall ist.

Ein Alleinstehender kann auch einen eigenen Hausstand am Heimatort haben - nur der Nachweis, dass hier auch der Lebensmittelpunkt besteht ist etwas schwieriger.

Auch ein Ehepaar kann am Heimatort keinen eigenen Hausstand i.S.d. DHF haben, z.B. wenn sie in den Haushalt der Eltern eines Ehepartners eingegliedert sind oder in der Wohnung der Eltern lediglich ein Zimmer bewohnen.

Grüße
Chris

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