Folgende Diskussion:
Ein Arbeitnehmer, der in einem 75km entfernten Ort arbeitet, möchte dort berufsbedingt eine Zweitwohnung unterhalten, da er keinen Führerschein hat und seine Arbeitsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zeitgerecht erreichen kann. Er arbeitet in 12-Stunden-Schichten.
Kann er seinen Zweitwohnsitz als doppelte Haushaltsführung absetzen? Man kann ja die Meinung vertreten, dass er auch seinen Führerschein machen könnte und dann fahren kann oder würde das Finanzamt ihm dies bei 12 Stunden Arbeitszeit sowieso nicht zumuten?
Meinungen dazu erbeten.
Vielen Dank!
sookie84