Doppelte Haushaltsführung bei eher geringer Kilometerzahl

Folgende Diskussion:

Ein Arbeitnehmer, der in einem 75km entfernten Ort arbeitet, möchte dort berufsbedingt eine Zweitwohnung unterhalten, da er keinen Führerschein hat und seine Arbeitsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zeitgerecht erreichen kann. Er arbeitet in 12-Stunden-Schichten.

Kann er seinen Zweitwohnsitz als doppelte Haushaltsführung absetzen? Man kann ja die Meinung vertreten, dass er auch seinen Führerschein machen könnte und dann fahren kann oder würde das Finanzamt ihm dies bei 12 Stunden Arbeitszeit sowieso nicht zumuten?

Meinungen dazu erbeten.

Vielen Dank!
sookie84

ein Arbeitnehmer kann alle Aufwendungen, die (direkt) notwendig sind um seinen Job auszuüben von der Steuer absetzen (mit Ausnahmen wie zb Friseur). Von daher kann er auch eine doppelte Haushaltsführung absetzen wenn der Sachverhalt so ist wie er es schildert. Ob die realen Aufwendungen die Steuererstattung so dämpfen dass es sich lohnt diesen Job überhaupt auszuüben ist noch eine ganz andere Seite.

LG

PS: der doppelte Haushalt muss natürlich tatsächlich doppelt sein. „Hotel Mama“ wäre zb kein " eigener Hausstand".