meine Freundin wohnt alleine in einer Mietwohnung und arbeitet seit 2 Jahren 200km entfernt von mir (auch berufstätig und wohne in einer Eigentumswohnung). Im Dezember werden wir heiraten. Wir werden auch nach der Hochzeit weiterhin in den getrennten Städten wohnen bleiben und arbeiten.
2 Fragen hierzu:
Ab wann zählt die doppelte Haushaltsführung? Ab dem Tag der Hochzeit oder rückwirkend für das ganze Jahr? Kann ich also z.B. die Mieten, Ksten für Familienfahrten, Verpflegung etc. auch für das schon abgelaufene Jahr eintragen?
Was müssen wir nach der Hochzeit ändern lassen, damit wir eine doppelte Haushaltführung in der einkommensteuererklärung anbringen können?
Unserer Meinung nach muss sie meine Wohnung als Familienhausstand eintragen lassen und ihre Wohnung als Zweitwohnung?!
Kennen sie sich damit genauer aus und können uns weiterhelfen?
Sonderlich hilfreich werden meine Antworten auch nicht sein:
Ab wann zählt die doppelte Haushaltsführung? Ab dem Tag der
Hochzeit oder rückwirkend für das ganze Jahr? Kann ich also
z.B. die Mieten, Ksten für Familienfahrten, Verpflegung etc.
auch für das schon abgelaufene Jahr eintragen?
Zum ersten Punkt bin ich wirklich überfragt, kann mir aber eigentlich nicht vorstellen, dass die doppelte Haushaltsführung rückwirkend geltend gemacht werden werden kann.
Was müssen wir nach der Hochzeit ändern lassen, damit wir
eine doppelte Haushaltführung in der einkommensteuererklärung
anbringen können?
Unserer Meinung nach muss sie meine Wohnung als
Familienhausstand eintragen lassen und ihre Wohnung als
Zweitwohnung?!
So denke ich mir das Verfahren auch; darauf bezieht sich - wenn ich ich Christoffel/Geiß („EinkommenSteuerklärung leicht gemacht 2007/2008“) richtig verstanden habe - auch ein BFH-Urteil vom 2.10.1989 (-> VI R 44/88, BStBl 1990 II, S. 321) -> Verweis auf dieses Urteil mit entsprechendem kurzen Erklärungstext bei Christoffel/Geiß auf S. 328, Zeile 11 ff.