Ich habe eine Frage zur steuerlichen Anerkennung der Doppelten Haushaltsführung bei Patchwork-Familien: Person A (zwei Kinder) heiratet Person B (ein Kind). Alle Kinder sind schulpflichtig und gehen in unterscheidlichen Orten zur Schule. Die bisherigen Wohnungen liegen ca 20 Kilometer voneinander entfernt. Da keine der Schulen vom jeweils anderen Wohnort mit zumutbarem Aufwand erreicht werden kann, sollen beide Wohnungen beibehalten werden. Das Haus von Person A soll aber als Familienwohnsitz fungieren und am Wochenende gemeinsam bewohnt werden. Kann in diesem Fall die Doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend gemacht werden?
Ichw ürde mich sehr über eine Antwort freuen, da ich diesen Fall bisher nirgendwo behandelt gefunden habe.
doppelter Haushalt
Hi,
Person A (zwei
Kinder) heiratet Person B (ein Kind). Alle Kinder sind
schulpflichtig und gehen in unterscheidlichen Orten zur
Schule. Die bisherigen Wohnungen liegen ca 20 Kilometer
voneinander entfernt. Da keine der Schulen vom jeweils anderen
Wohnort mit zumutbarem Aufwand erreicht werden kann, sollen
beide Wohnungen beibehalten werden.
Das mit den Kindern ist einleuchtend, aber wer arbeitet und wo?
Doppelter Haushalt sollte etwas mit dem Erwerbsleben zu tun haben. Reine Kinderbetreuung ist nicht begünstigt. Sachverhalt also zu unklar.
Das Haus von Person A soll
aber als Familienwohnsitz fungieren und am Wochenende
gemeinsam bewohnt werden.
na, dann haben wir wenigstens mal einen Erstwohnsitz
Kann in diesem Fall die Doppelte
Haushaltsführung steuerlich geltend gemacht werden?
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erzielung von Einnahmen, siehe § 9 Einkommensteuergesetz.
Es kommt also auf den Sachverhalt und die Begründung an…
Schöne Grüße
C.